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Starker Partner für hessische Verbraucher

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Hessen veröffentlicht Jahresbericht 2022, Wahlprüfsteine zur Landtagswahl und Wünsche an die neue Landesregierung
Jahresberichte der Verbraucherzentrale Hessen gestapelt

Mit der Vorstellung des Jahresberichts 2022 und der Veröffentlichung der verbraucherpolitischen Schwerpunkte der Hessischen Landtagsfraktionen wünscht sich die Verbraucherzentrale Hessen für die kommende Legislaturperiode eine Erhöhung der institutionellen Zuwendung auf einen Euro pro Kopf in Hessen.

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„Die Verbraucherzentrale hat in den zurückliegenden Jahren erneut bewiesen, dass sie insbesondere in Krisenzeiten ein starker und verlässlicher Partner für die hessischen Verbraucherinnen und Verbraucher ist“, fasst Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen, die Zeit der Pandemie und der Energiekrise zusammen.

„Das Land Hessen sollte unsere Bedeutung anerkennen und uns für die wichtige Arbeit finanziell noch besser ausstatten“, fordert Wendt. Im Benchmark mit anderen Verbraucherzentralen liege die Finanzierung in Hessen im Mittelfeld. „Es kann aber nicht der Anspruch der Hessischen Landesregierung sein, mittelmäßig zu bleiben, besonders nicht im Verbraucherschutz.“

„Wir haben viele gute Ideen, wie wir viel mehr für die hessischen Verbraucherinnen und Verbraucher tun können. Dazu gehört nach unseren Vorstellungen Verbraucherbildung bereits in den Schulen, eine Pflegerechtsberatung genauso wie eine aufsuchende Verbraucherberatung für Menschen, die in ländlichen Regionen wohnen. Konzepte hierfür liegen vor. Mit der künftigen Landesregierung werden wir dazu das Gespräch suchen.“

Beratungszahlen gehen durch die Decke

Während die Jahre 2020 und 2021 noch von der Pandemie geprägt waren, war in 2022 die Energiepreiskrise das alles beherrschende Thema. Die Verbraucherzentrale hat schnell mit einer kostenfreien Beratungshotline reagiert. In der Folge haben sich die Beratungszahlen im Energierecht in 2022 mehr als verzehnfacht. In der Energiesparberatung hat sich die Beratungsnachfrage im Vergleich zu 2019 nahezu verdoppelt, von damals rund 6.500 Beratungen auf rund 12.000 Beratungen in 2022. Im Landesprojekt „Hessen bekämpft Energiearmut“ erhielten 600 Haushalte eine Beratung mit dem Ziel, Energiesperren zu vermeiden. Eine besondere Herausforderung für die Beratungsteams war es, sich gleichzeitig mit der steigenden Nachfrage immer wieder und innerhalb kürzester Frist auf neue gesetzliche Regelungen einzustellen, die zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher führen sollten.

Stark für Verbraucherrechte: Stromio, Kündigungsbutton und Reichbürger

Die erste Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Hessen richtet sich gegen Stromio. Der Energieversorger beendete in den letzten Wochen des Jahres 2021 rückenwirkend zahlreiche Stromlieferverträge. Die Verbraucherzentrale Hessen hat am 10. Mai 2022 Klage beim OLG Hamm eingereicht. Ein Termin für die mündliche Verhandlung steht noch nicht fest.

Nach Einführung des neuen Kündigungsbuttons am 01. Juli 2022 wollten die Verbraucherzentralen wissen, ob die Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben umsetzen. Die Verbraucherzentrale Hessen überprüfte in diesem Zusammenhang mehrere hundert Websites von Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen. Sie stellte etwa 100 Gesetzesverstöße fest, die in 22 Abmahnungen mündeten. Zwei Fälle musste die Verbraucherzentrale vor Gericht klären lassen. Das Handelsblatt und Zeit Online haben inzwischen auch anerkannt.

Weil das Recht eines Fantasiestaates nicht für Verbraucher in Deutschland gelten kann, geht die Verbraucherzentrale auch gegen Dr. Raw vor. Dieser ist der Reichsbürgerszene zuzurechnen und betreibt einen Online-Shop für Nahrungsergänzungsmittel. Wer dort einkaufen möchte, verpflichtet sich „…für die Dauer der Geschäftsbeziehung (…) eine temporäre Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland (KRD) einzugehen“. Da sich der Inhaber von Dr. Raw dem deutschen Recht verweigert und deshalb keine außergerichtliche Einigung möglich war, hat die Verbraucherzentrale Hessen im Februar 2023 Klage beim Landgericht Frankfurt erhoben.

Weitere herausragende Themen in 2022

Trotz der hohen Belastung in der Krise hat die Verbraucherzentrale die anderen, wichtigen Themen nicht aus den Augen verloren. Besonders erwähnenswert sind, die Aufklärung zum Teilverkauf von Immobilien, der Ausbau der vielfältigen Bildungsangebote, aber auch die Sorgen vieler Menschen, dies sich im letzten Jahr verstärkt mit steigenden Kosten in den Pflegeheimen auseinandersetzten mussten. „Die Vielfalt der Themen und das große Engagement des Teams der Verbraucherzentrale Hessen bildet unser Jahresbericht für das Jahr 2022 anschaulich ab“, resümiert Wendt.

Landtagswahl 2023: verbraucherpolitische Schwerpunkte

Unter dem Motto „Raus aus der Krise: Verbraucherschutz stärkt Wirtschaft“ wollte die Verbraucherzentrale Hessen im Vorfeld der Landtagswahl am 08. Oktober 2023 von den Fraktionen im Hessischen Landtag wissen, wie sie zu bestimmten verbraucherpolitischen Themen stehen. In den fünf Fragen, die die Verbraucherschützer formulierten, geht es um

  • die künftige finanzielle Ausstattung der Verbraucherzentrale Hessen
  • die Verbesserung der Verbraucherbildung in Hessen
  • die Stärkung der Verbraucherberatung in ländlichen Räumen
  • steigende Energie- und Lebensmittelpreise und die Verhinderung von Krisengewinnen
  • die Verbesserung der Lebensmittelkontrollen in Hessen.

Die Antworten der Fraktionen hat die Verbraucherzentrale Hessen auf https://www.verbraucherzentrale-hessen.de/ltw2023hessen veröffentlicht.

„Es freut uns, dass die meisten Parteien die Notwendigkeit einer besseren Finanzierung der Verbraucherzentrale anerkennen. Der nächste Schritt ist nun, dass sie dies nach der Wahl auch in einem Koalitionsvertrag festschreiben“, resümiert Wendt

Zudem fordert die Verbraucherzentrale Hessen mit Blick auf die nächste Legislaturperiode eine Verbesserung im Verbraucherschutz bei Sparkassen. Auf Basis eines am 27.06.2023 vorgestellten Rechtsgutachtens sind aus Sicht der Verbraucherschützer Regelungen erforderlich, die dazu beitragen

  • eine flächendeckende Versorgung auch im ländlichen Raum sicherzustellen,
  • dass Sparkassen zu bestimmten, für Verbraucherinnen und Verbraucher notwendigen Produkten verpflichtet werden
  • den Aspekt des Verbraucherschutzes in der Arbeit der Verwaltungsräte der Sparkassen zu stärken.

„Sparkassen sind Anstalten des öffentlichen Rechts. Gewinnerzielung sollte daher nicht Hauptzweck des Geschäftsbetriebes sein“, so Wendt weiter. „Wir verstehen die Sorgen von Verbraucherinnen und Verbrauchern, in deren Wohnumfeld Filialen geschlossen und beschädigte Bankautomaten nicht ersetzt werden oder die aus Altersgründen keine Kredite mehr erhalten, obwohl es zum Beispiel eine werthaltige Immobilie als Sicherheit gibt. Wir sehen an vielen Stellen Handlungsbedarf und werden auch hierzu auf die Politik zugehen. Mehr Verbraucherschutz bei Sparkassen ist möglich, wenn die Landesregierung das möchte.“

Energiewende in Hessen

Bei den hessischen Verbraucherinnen und Verbrauchern stellt die Verbraucherzentrale Hessen ein deutlich gestiegenes Interesse an Photovoltaik, Elektromobilität und Wärmepumpen fest. „Bei vielen Menschen ist die Energiewende schon in den Köpfen angekommen. Sie wollen etwas tun“, sagt Dipl.-Ing. Rudolf Bersch, Energieberater der Verbraucherzentrale Hessen.

„Unsere Energieberatung erfolgt dabei nach einheitlichen Standards in vier Schritten“, so Bersch weiter.

  1. An erster Stelle steht immer die Gebäudehülle und deren Verbesserungspotential: Welche Dämmmöglichkeiten bestehen? Gibt es kostengünstige Varianten? Sinnvoll ist es dabei, einen roten Faden für die Gebäudeentwicklung in den nächsten Jahren zu erstellen, denn oft helfen auch viele kleine Maßnahmen, um Energie einzusparen und die Vorlauftemperatur der Heizung senken zu können.
  2. Danach geht es um die Heizung: Gibt es bei der alten Anlage noch Optimierungspotenzial? Wann sollte man auf ein neues Heizsystem umsteigen, das mit mindestens 65% erneuerbaren Energien betrieben werden kann? Welche Systeme sind für mein Haus möglich? Gibt es bei uns in den nächsten Jahren eine Möglichkeit für Fernwärmenutzung? Ist mein Haus für eine Wärmepumpe geeignet?
  3. Dann wird die Frage der Versorgung mit Photovoltaikstrom erörtert: Ist meine Dachfläche groß genug und geeignet? Wie muss ich den Batteriespeicher wählen? Wann wollen wir ein Elektroauto anschaffen? Wäre sogar eine Unterstützung der Wärmepumpe durch die Photovoltaikanlage möglich? Welche Autarkie kann ich erreichen für Strom, Elektroauto und Wärmepumpe?
  4. An vierter Stelle stehen die Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten: Welche finanziellen Förderungen durch Bund, Länder und Kommunen gibt es? Wie finde ich einen Energieberater, der mich begleitet? Wie finde ich seriöse Fachfirmen?

„Mit diesen vier Schritten entwickeln wir gemeinsam mit den Ratsuchenden den individuellen Weg zur CO2-Vermeidung und Klimaneutralität für jeden Einzelfall“, so Rudolf Bersch.

Die Verunsicherung der Verbraucherinnen und Verbraucher war in letzter Zeit sehr groß. „Von der Verabschiedung des neuen Gebäudeenergiegesetzes versprechen wir uns daher klare Regeln und mehr Planungssicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher auf dem Weg zur Klimaneutralität 2045“, fasst Rudolf Bersch die aktuelle Diskussion zum Gebäudeenergiegesetz zusammen.

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