Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

Hacker-Angriff auf Verbraucherzentrale Hessen

Pressemitteilung vom
Daten wieder hergestellt
Daten verschlüsselt

Am 22. Februar 2024 gab es bei der Verbraucherzentrale Hessen einen Angriff auf die IT-Infrastruktur. Kurzzeitig war die Verbraucherzentrale Hessen deswegen nicht oder nur eingeschränkt erreichbar. Inzwischen funktionieren wieder alle Telefone und Beratungshotlines, das Servicetelefon sowie die E-Mail-Kommunikation. Die Internetseite war von dem Angriff nicht betroffen und daher uneingeschränkt erreichbar. Die Beratungsstellen waren regulär geöffnet, persönliche Beratungen und Online-Beratungen fanden wie geplant statt. 

Off

Inzwischen wurden über Sicherungskopien die Daten auf dem Server zum größten Teil wiederhergestellt. Mit Hilfe externer IT-Sicherheitsexperten konnte rekonstruiert werden, auf welchem Weg die Angreifer auf das Netzwerk der Verbraucherzentrale zugreifen konnten. Die Schwachstelle wurde daraufhin unverzüglich behoben.

Derzeit nicht aufklärbar ist, ob bzw. welche Daten an die Angreifer abgeflossen sind. Sollte sich herausstellen, dass Daten von Verbrauchern oder Beschäftigten an unbefugte Dritte gelangt sind oder veröffentlicht werden, werden die Betroffenen persönlich informiert. Die Verbraucherzentrale geht allerdings davon aus, dass für Verbraucherinnen und Verbrauchern kein erhöhtes Risiko besteht. Vertragsdokumente, die Ratsuchende für die Beratung zur Verfügung gestellt haben, waren nur in einzelnen Fällen auf vom Angriff betroffenen Servern gespeichert.

Wenige potenziell Betroffene

Für Personen, die der Verbraucherzentrale ihre Kontoverbindung für Zwecke des Bankeinzugs zur Verfügung gestellt haben, besteht das geringe Risiko, dass diese Daten abgeflossen sind. Dies betrifft eine niedrige dreistellige Zahl im Jahr.

Darüber hinaus könnten im Einzelfall Vertragsdokumente in Verbindung mit einer Kundenummer betroffen sein, wenn die Verbraucherzentrale rechtsbesorgend gegenüber dem Anbieter der ratsuchenden Verbraucherinnen und Verbraucher tätig wurde.

Mögliche Risiken

Für diese Verbraucherinnen und Verbraucher besteht das Risiko eines Missbrauchs der Kontoverbindung. Kriminelle könnten auch versuchen, sich mit Konto- oder Kundennummern weitere Informationen zu erschleichen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt allen Verbraucherinnen und Verbrauchern, ihre Kontobewegungen regelmäßig zu prüfen. Dies gilt nicht nur, aber besonders für diejenigen, die potenziell von einem Datenverlust durch den Angriff auf die Verbraucherzentrale betroffen sind.

Die Verbraucherzentrale Hessen arbeitet weiter mit der IT-Sicherheitsstelle des Landes Hessen, dem Landesdatenschutzbeauftragten und der Polizei zusammen. Sollte sich herausstellen, dass wider Erwarten weitere Daten abgeflossen sind, werden potenziell Betroffene informiert.

Für Fragen und weitere Informationen können sich Betroffene per Mail an die Verbraucherzentrale wenden: datenschutz@verbraucherzentrale-hessen.de. 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.