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Erfolge in 2022, aktuelle Themen 2023

Pressemitteilung vom
Einladung zur Jahrespressekonferenz der Verbraucherzentrale Hessen am 04. Juli 2023 um 11 Uhr
Jahresberichte der Verbraucherzentrale Hessen gestapelt

Die Verbraucherzentrale Hessen lädt zur digitalen Jahrespressekonferenz am Dienstag, den 04. Juli 2023 von 11.00 bis 11.30 Uhr ein. Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen spricht über Erfolge der Verbraucherzentrale Hessen im zurückliegenden Jahr und gibt, insbesondere vor dem Hintergrund der anstehenden Landtagswahl einen Ausblick auf aktuelle Themen. Rudolf Bersch, Energieberater der Verbraucherzentrale Hessen, berichtet aus seiner Arbeit und gibt eine Einschätzung zum Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes ab.

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Ebenfalls im Rahmen dieser Jahrespressekonferenz veröffentlicht die Verbraucherzentrale die Ergebnisse aus Ihrer Umfrage bei den Fraktionen im Hessischen Landtag. Die Verbraucherschützer wollten wissen, welche verbraucherpolitischen Schwerpunkte die Fraktionen im Hessischen Landtag in der kommenden Legislaturperiode setzen wollen – insbesondere mit Blick auf die steigenden Preise, Lebensmittelkontrollen, Verbraucherschutz im ländlichen Raum und Verbraucherbildung.

Anmeldung erbeten

Die digitale Jahrespressekonferenz der Verbraucherzentrale Hessen findet statt am Dienstag, den 04. Juli 2023 von 11.00 bis 11.30 Uhr. Eine Anmeldung über presse@verbraucherzentrale-hessen.de ist erforderlich. Der Link zur Veranstaltung wird kurz vorher versandt.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Menschen strecken bei Demonstration die Hände in die Luft

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