Eine Tintenfischzubereitung aus zerkleinertem Tintenfischfleisch ist nicht das Gleiche wie Ringe aus den gewachsenen Tuben des Tintenfisches. „Einen solchen ‚Formfisch‘ in Backteig in der gleichen Aufmachung wie herkömmliche Tintenfischringe anzubieten, täuscht Verbraucherinnen und Verbraucher“, sagt Wiebke Franz von der Verbraucherzentrale Hessen. Die Deutsche See GmbH hat die Unterlassungsforderung der Verbraucherzentrale akzeptiert und bietet das Produkt nicht länger an.
Der Produktname „Calamares“ und die Abbildung typischer Tintenfischringe in Panade verspricht echte Tintenfischringe. Nur das Kleingedruckte auf der Rückseite des Tiefkühlbeutels informiert darüber, dass es sich tatsächlich um eine Tintenfischzubereitung aus nur 20 Prozent zerkleinertem Tintenfischfleisch und weiteren Zutaten wie Weizenmehl, Wasser und Stärke handelt.
Verkehrsauffassung ist klar
Die Leitsätze für Krebs- und Weichtiere des Deutschen Lebensmittelbuches geben vor, wie die Beschaffenheit des Angebotes im Handel nach Auffassung der Marktbeteiligten sein sollte. Danach handelt es sich bei Tintenfischringen um quergeschnittene Tuben des Tintenfischfleisches. Mit weiteren Lebensmittelzutaten wird Tintenfischfleisch beispielsweise als „panierte Tintenfischringe“ oder „Tintenfischringe im Backteig“ bezeichnet. Der Weichtieranteil dieser Erzeugnisse beträgt 40 bis 50 Prozent.
„Ein Hinweis auf der Rückseite und eine Mengenangabe in der Zutatenliste reichen nicht aus, um die abweichende Qualität gegenüber üblichen Tintenfischringen kenntlich zu machen“, so Franz. Die Verbraucherschützerinnen der Verbraucherzentrale Hessen mahnten die Anbieterfirma Deutsche See GmbH erfolgreich ab.
Gesundes Misstrauen gefragt
Die Aufmachung von Lebensmitteln kann trügen, wie das betroffene Produkt zeigt. Kaufinteressierte sollten sich die Aufmachung verpackter Lebensmittel immer genau anschauen und – wenn es die Zeit erlaubt – einen Blick auf die Rückseite werfen. Wer sich über die Kennzeichnung und Werbung für Lebensmittel ärgert, kann diese an lebensmittelklarheit.de, das Portal der Verbraucherzentralen für mehr Klarheit und Wahrheit bei der Kennzeichnung und Werbung von Lebensmitteln, melden.