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Verbraucherzentrale Hessen klagt gegen Reichsbürger

Pressemitteilung vom
Unterlassungsklage wegen unzulässiger Rechtswahl und unzulässigen Gesundheits- und Krankheitsversprechen
Nahrungsergänzung Pillen auf Teller Pixabay 3111992

Mit plakativen gesundheits- und krankheitsbezogenen Aussagen bewirbt die Firma Dr. Raw online verschiedene Nahrungsergänzungsmittel. Wer sich hiervon überzeugen lässt, verpflichtet sich „für die Dauer der Geschäftsbeziehung [...] eine temporäre Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland (KRD) einzugehen.“ Betrieben wird die Internetseite von einem Reichsbürger des angeblichen Königreiches Deutschland. Gegen die unzulässigen Gesundheits- und Krankheitsversprechen der beworbenen Produkte sowie die Angaben zum Königreich Deutschland hat die Verbraucherzentrale Hessen nun beim Landgericht Frankfurt am Main auf Unterlassen geklagt.

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„Your Ultimate Healthstore“ heißt es unter drraw.de. Und weiter: „Gesundheitstechnologien, Superfoods, 100 % Raw, maximale Bioverfügbarkeit und Natürlichkeit direkt zu Dir nach Hause“. Die Gesundheitsversprechen zu den einzelnen Produkten klingen vielversprechend, verschiedenartige Krankheiten sollen durch die Einnahme von beispielsweise „D‘etox Bitterstofftee“ oder „Liposomalem Chlorophyll“ vermieden werden. Für den Kauf der Produkte soll jedoch nicht deutsches Recht gelten, sondern das Recht eines „Königreiches Deutschland“. Zu diesem bekennt sich der Inhaber von Dr. Raw. 

Produkte, die in Deutschland verkauft werden, dürfen nicht ohne weiteres mit gesundheits- oder krankheitsbezogenen Aussagen beworben werden. „Dass zudem deutsches Recht keine Anwendung finden soll, ist ein klarer Verstoß gegen elementare Verbraucherrechte“, so Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen. „Wer Produkte an in Deutschland lebende Verbraucher vertreiben will, der kann sich nicht einfach einen Fantasiestaat ausdenken, dessen Recht dann gelten soll“, so Wendt weiter. 

Da sich der Inhaber von Dr. Raw dem deutschen Rechtsraum verweigert, war es nicht möglich, mit ihm eine außergerichtliche Regelung zu treffen. Die Verbraucherzentrale Hessen e.V. sah sich deshalb gezwungen, Klage zu erheben.

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