„Immunstark“, „Immunfit“ oder „Hilft Deiner Abwehr“ – viele Lebensmittel erwecken über Produktnamen oder Hinweise den Eindruck, sie seien positiv für das Immunsystem. Für solche Gesundheitsversprechen gibt es strenge gesetzliche Vorgaben. Dass diese nicht alle Anbieterfirmen einhalten, zeigt eine Marktstichprobe der Verbraucherzentrale Hessen in Supermärkten und Drogerien.
Die Verbraucherschützerinnen fanden bei ihrem Check im Dezember 2022 31 Lebensmittel, die bereits auf der Vorderseite der Verpackung Werbung für eine positive Wirkung auf das Immunsystem tragen. Darunter sind vor allem Säfte und Tees, aber auch Süßigkeiten, ein Joghurtdrink und ein Müsli.
Klare Vorgaben für Gesundheitsversprechen
Anbieterfirmen dürfen nach EU-Recht Lebensmittel nur dann als positiv fürs Immunsystem ausloben, wenn das Produkt einen der definierten Nährstoffe in einer festgelegten Mindestmenge enthält. Das trifft auf Eisen, Zink, Kupfer, Selen, Vitamin A, B12, C, D und Folat zu. Nur dann ist die Aussage (Claim) „xy trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei“ erlaubt. Die Anbieterfirmen dürfen nur diese oder eine sinngemäß gleichlautende Formulierung verwenden. Zudem dürfen Produktnamen wie „Immunschutz“ oder Hinweise wie „unterstützt Deine Abwehr“ nicht alleine auf der Verpackung stehen. Diese unspezifischen Versprechen müssen mit dem vorstehenden Nährstoff-Claim ergänzt werden.
Übertreibung ist verboten
Dennoch versprechen Anbieterfirmen mit den gewählten Produktnamen oder Hinweisen auf der Front bei gut einem Drittel der Produkte mehr, als erlaubt ist. „Formulierungen wie ‚Kick fürs Immunsystem‘ oder ‚Immunschutz‘ gehen nach unserer Auffassung über den zugelassenen Health Claim ‚trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei‘ hinaus“, sagt Wiebke Franz von der Verbraucherzentrale Hessen.
In vier Fällen übertreiben die Anbietenden durch die Claims selbst. Statt der zugelassenen Formulierung verwenden sie beispielsweise „gesunde Funktion“ und „Haferflocken, Cashew- und Sonnenblumenkerne bringen Zink für eine kräftige Abwehr mit“.
Health-Claim oft versteckt
Nur bei zwölf der geprüften Produkte steht der zugelassene Claim in demselben Sichtfeld wie die Werbung. In 13 Fällen verknüpfen die Firmen die Werbung über Fußnoten mit dem Health Claim. „Sternchen & Co. sind jedoch oftmals unscheinbar und leicht zu übersehen. In solchen Fällen ändert dann auch ein korrekter Claim im Kleingedruckten nichts mehr an der Übertreibung in der Werbeaussage. Der Blick auf die Schauseite bestimmt die Kaufentscheidung, gerade wenn jemand wenig Zeit für den Lebensmitteleinkauf hat“, meint Franz.
In sechs Fällen fehlt sogar jeglicher Bezug zwischen der Werbung fürs Immunsystem auf der Schauseite und dem zugelassenen Claim im Kleingedruckten.
Kleine Packung – hoher Grundpreis
Zusätzlich fiel auf: Die Preise differierten je nach Packungsgröße enorm, obwohl der Inhalt der gleiche war. So lag beispielsweise bei einem Saft der Grundpreis bei der Flasche mit 280 Milliliter bei 10,68 Euro pro Liter, hingegen bei der Flasche mit 60 Milliliter mehr als doppelt so hoch: bei 23,17 Euro pro Liter.
„Die Unterschiede fallen beim Blick auf die Stückpreise beim Einkauf oft nicht direkt auf. Wir raten daher, beim Einkauf immer die Preisangaben pro Kilogramm oder Liter mit einander zu vergleichen. Noch besser wäre es, ganz auf angereicherte Lebensmittel mit einer ‚Extraportion für’s Immunsystem‘ zu verzichten. Denn wir haben eine Fülle an Lebensmitteln, die natürlicherweise die Nährstoffe enthalten, die das Immunsystem unterstützen“, meint Franz.