Der Schuhkarton voller ungeöffneter Briefe unterm Bett, unsortierte Post im Bücherregal oder einfach kein Durchblick mehr – die Beraterinnen und Berater der Verbraucherzentrale Hessen helfen vom 12.12.2023 bis zum 14.12.2023 beim Sortieren der Briefe und geben eine erste rechtliche Einschätzung zu deren Inhalt ab. Dieses kostenfreie Angebot besteht während des dreitägigen Aktionszeitraums in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, Wartezeit sollte aber eingeplant werden. Weitere Auskünfte über
Viele Menschen öffnen nicht regelmäßig ihre Post. Dies führt dazu, dass sie den Überblick über offene Forderungen verlieren, rechtliche Fristen versäumen und im schlimmsten Fall gerichtliche Titel unanfechtbar werden.
Ungeöffnete Briefe sind ein Grund für Überschuldung
So ging es auch Valerie S. Bei einer Bestellung, in die ein Zahlungsdienstleister eingebunden war, gab sie bei der Überweisung einen falschen Verwendungszweck an. Der Betrag wurde nicht auf ihr Konto zurückgebucht, weshalb sie davon ausging, dass alles bezahlt sei. Dennoch erhielt sie Mahnungen und Briefe von einem Inkassobüro. Irgendwann hörte sie auf, die Post zu öffnen. Es waren ja ohnehin nur Mahnungen darin. Die ursprüngliche Rechnung von 380,00 € hatte sich inzwischen um über 150 € für Mahnkosten und Zinsen erhöht. Valerie S. machte dennoch nichts. Auch den gelben Umschlag mit dem Mahnbescheid ignorierte sie. Monate später stand der Gerichtsvollzieher vor der Tür und wollte die Forderung sowie die Anwalts- und Gerichtskosten vollstrecken, wodurch die Forderung um weitere 200 € gestiegen ist. Erst danach suchte sich Frau S. Hilfe.
„Wäre Frau S. früher zu uns gekommen, hätten wir die Forderung klären und wohl auch die Mahnkosten und Zinsen reduzieren können. Eine solche Schadensbegrenzung war in diesem Fall leider nicht mehr möglich, weil die Forderung unanfechtbar geworden ist“, sagt Gabriele Wolff, Leiterin der Beratungsstelle Frankfurt der Verbraucherzentrale Hessen.
Im Falle von Frau S. kann daher der Gesamtbetrag vollstreckt werden. Frau S. kann zwar die Doppeltzahlung vom Anbieter zurückverlangen, solange keine Verjährung eingetreten ist. Auf den Mahn- und Gerichtskosten bleibt Frau S. aber sitzen.
„Sind Zahlungsdienstleiter in eine Bestellung involviert, kann es zu Kommunikationsfehlern wie z.B. der Angabe eines falschen Verwendungszwecks kommen. Kümmert man sich dann nicht um eine Klärung, wird die Forderung routinemäßig über ein Inkassobüro verfolgt und im schlimmsten Fall ein Mahn- und sodann ein Vollstreckungsbescheid beantragt“, so Wolff weiter.
Öffnen, Sortieren, Einschätzen
Im Aktionszeitraum vom 12. bis zum 14. Dezember stehen in allen sieben Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen und am Standort der Schuldnerberatung Fritzlar erfahrene Beraterinnen und Berater der Verbraucherzentrale Hessen bereit. Sie öffnen und sortieren gemeinsam mit den Ratsuchenden deren Briefe und geben eine rechtliche Ersteinschätzung zum Inhalt der Briefe ab. Wenn notwendig, leiten die Beratungskräfte direkt erste Schritte, wie Widerruf oder Widerspruch, ein. Bei Bedarf helfen die Beratungskräfte, mit einer Schuldnerberatungsstelle Kontakt aufzunehmen.
Wer das Angebot nutzt, erhält zudem praktische Hinweise und Hilfsmittel, die es den Betroffenen einfacher machen können, ihre Briefe und Zahlungsverbindlichkeiten zu ordnen und sich selbst zu helfen.
„Mit unserem Aktionsangebot wollen wir Betroffenen Mut machen, ihre Briefe zu öffnen und ihnen dabei helfen, ihre Lage einzuschätzen und Schulden zu vermeiden“, so Wolff weiter
Zusätzliche Veranstaltungen
Begleitet wird die Aktionswoche von mehreren Veranstaltungen vor Ort in den Beratungsstellen und online zu den Themen
- Vermeidung von Energieschulden – mehrere Präsenzveranstaltungen
- Inkasso – Ihre Rechte und Pflichten – mehrere Präsenzveranstaltungen
- Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens – eine Online-Veranstaltung
Alle Veranstaltungsorte, die Öffnungszeiten und Vortragstermine auf https://www.verbraucherzentrale-hessen.de/mach-deine-briefe-auf.