Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

Getäuscht: Inhaber von Prämiensparverträgen

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Hessen mahnt Kreissparkasse Schwalm-Eder erfolgreich ab
Eine Frau sitzt ratlos am Küchentisch über einer Rechnung

„In Kürze endet die Vertragslaufzeit für Ihren Ratensparvertrag“, schrieb die Kreissparkasse Schwalm-Eder den Inhabern von unbefristeten Ratensparverträgen. Dagegen ging die Verbraucherzentrale Hessen vor und mahnte die Kreissparkasse erfolgreich ab.

Off

Stefanie G. erhielt Anfang des Jahres ein Schreiben der Kreissparkasse Schwalm-Eder mit der Ankündigung, dass ihr Prämiensparvertrag in Kürze endet. Den unbefristeten Ratensparvertrag hatte Frau B. im Jahr 1998 mit variabler Grundverzinsung und Bonuszahlung auf die einzuzahlenden Sparraten geschlossen. Bei 45-facher Jahressparleistung sollte nach dem Vertrag eine 100%-Prämie realisiert werden. Das Produkt wurde seinerzeit mit einem Werbeflyer beworben, der eine Realisierung der Höchstprämie in einer Vertragsdauer von bis zu 25 Jahren versprach.

„Mit dem Schreiben hat die Kreissparkasse Schwalm-Eder Inhaber von Prämiensparverträgen aus dem Jahr 1998 getäuscht“, sagt Kerstin Wolf, Leiterin der Fachgruppe Rechtsdurchsetzung der Verbraucherzentrale Hessen. „Verbrauchern wird der Eindruck vermittelt, der bestehende Prämiensparvertrag laufe automatisch aus, was hier nicht der Fall ist“, so Wolf.

Unbefristete Verträge enden nicht automatisch

Unbefristete Ratensparverträge setzen mit vereinbarten Prämienstaffeln einen Bonusanreiz, auf den die Verbraucher vertrauen können. Die Kreissparkasse kann diese Verträge nicht einseitig vor Erreichen der 100% Prämie kündigen. Auch kann sich die Kreissparkasse nicht auf die 25-jährige Laufzeit berufen, die im Werbeflyer aus dem Jahr 1998 versprochen wurde, um die Höchstprämie zu erreichen. „Der Werbeflyer ist nicht Vertragsinhalt geworden“, erklärt Wolf. Zudem wurde die Höchstprämie in den meisten Fällen, die der Verbraucherzentrale bekannt sind, noch nicht erreicht.

Die Kreissparkasse Schwalm-Eder hat auf die Abmahnung der Verbraucherzentrale Hessen eine Unterlassungserklärung abgegeben und sich verpflichtet, es zu unterlassen, die Inhaber der unbefristeten Prämiensparverträge darüber zu informieren, dass die Verträge automatisch enden. „Ich fordere die Kreissparkasse auf, alle betroffenen Verbraucher über die wahren Vertragslaufzeiten sowie die Realisierung der Prämien zu informieren“, sagt Wolf.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.