Eine gesicherte Versorgung mit Energie und Warmwasser zählt zu den elementaren Grundbedürfnissen des Lebens. Zur Abwendung von Energiesperren hat die Hessische Landesregierung daher zusätzlich zu den Entlastungsmaßnahmen des Bundes den „Härtefallfonds Energieschulden“ beschlossen. Der Härtefallfonds wurde eingerichtet, um finanzielle Unterstützung für Menschen in Härtefällen bereitzustellen, die aufgrund von Energieschulden in eine finanzielle Notlage geraten sind.
Valentin und Maria S. sind beide berufstätig. Mit ihren Einkünften kommen sie auf 2.600 Euro pro Monat. Damit bringen sie die Kosten für ihren Haushalt von etwa 2.500 Euro pro Monat selbst auf. Zum Haushalt gehören zwei Kinder im Alter von vier und sieben Jahren. Wegen der gestiegenen Stromkosten fordert der Energieversorger nun für das Jahr 2022 eine Nachzahlung in Höhe von 2.000 Euro. Gleichzeitig hat der Energieversorger die monatlichen Abschläge angehoben. Das Ehepaar kann die Nachzahlung nicht aus eigenen Mitteln erbringen und hat daher versucht, mit dem Stromversorger eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen. Leider erfolglos. Ein Darlehen konnte das Ehepaar ebenfalls nicht erhalten. Die Stromsperre scheint damit unausweichlich. Und es ist nicht absehbar, wann diese wieder aufgehoben werden kann, wenn die Familie komplett auf sich gestellt ist.
Damit die Familie auch weiterhin mit Strom versorgt werden kann, stellt das Land Hessen über den Härtefallfonds Energieschulden finanzielle Mittel bereit. Diese Mittel können alle Menschen erhalten, die in Hessen leben und in einer vergleichbaren Situation wie Familie S. sind. Voraussetzung dafür ist ein Antrag, der bei der Geschäftsstelle des Härtefallfonds zu stellen ist. Diese Geschäftsstelle ist bei der Verbraucherzentrale Hessen angesiedelt.
Anträge bis Ende Jahres stellen
Wer Mittel aus dem Härtefallfonds Energieschulden benötigt, sollte mit dem Antrag nicht allzu lange warten. Wer wie Familie S. Schulden bei seinem Energieversorger hat, kann den Antrag bis zum 31.12.2023 stellen.
Für diejenigen, die Energieschulden bei ihren Vermietern haben, endet die Frist für die Antragstellung am 31.12.2024.
Ein Anruf schafft Klarheit
Es empfiehlt sich, vorab telefonisch über die Geschäftsstelle des Härtefallfonds zu klären, ob man antragsberechtigt ist. Die Berater der Verbraucherzentrale helfen auch bei der Antragsstellung. Sie sind telefonisch über
- montags, dienstags, donnerstags und freitags von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr
- mittwochs von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Die Geschäftsstelle des Härtefallfonds ist auch schriftlich oder per E-Mail erreichbar:
- Verbraucherzentrale Hessen e. V., Härtefallfonds,
Große Friedberger Straße 13-17, 60313 Frankfurt - haertefall@verbraucherzentrale-hessen.de.
Ausführliche Informationen über den Härtefallfonds Energieschulden und die Möglichkeit, einen Antrag auf Übernahme der Energieschulden zu stellen, gibt es zudem auf der Website der Verbraucherzentrale, www.verbraucherzentrale-hessen.de/haertefallfonds-energieschulden.