Im Jahr 2025 treten einige Änderungen in Kraft, die etwa alte Heizungsanlagen, Heizkosten, die Förderung von Wärmepumpen oder auch neue Photovoltaik-Anlagen betreffen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Hessen stellt einige dieser Änderungen vor.
Emissionsgrenzwerte bei alten Heizungsanlagen
Heizkessel, die zwischen dem 1. Januar 2005 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, sowie Einzelfeuerungen mit Inbetriebnahme zwischen 1. Januar 1995 und 21. März 2010 müssen strengere Emissionsgrenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten. Werden die Grenzwerte überschritten ist der Weiterbetrieb unzulässig. Auskunft darüber, ob eine bestehende Anlage betroffen ist, liefert der Feuerstättenbescheid des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers.
Steigende Emissionskosten bei Gas und Erdöl
Ab Januar 2025 steigt der Preis für CO2, wodurch sich voraussichtlich auch die Kosten für das Heizen mit fossilen Brennstoffen erhöhen. Bei einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh Gas ist mit Mehrkosten von etwa 48 Euro brutto zu rechnen. Bei einem Jahresverbrauch von 2.000 Liter Heizöl steigen die Kosten um etwa 63 Euro brutto. Diese Entwicklung wird sich in den kommenden Jahren fortsetzen. Wer auf erneuerbare Energien umstellt, muss diese Emissionskosten nicht zahlen.
Voraussetzung für die Förderung von Wärmepumpen
Wer ab 2025 den Zuschuss für den Einbau einer Wärmepumpe in der Bundesförderung für effiziente Gebäude beantragen will, muss dafür sorgen, dass die Wärmepumpe an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden kann. Die Grundförderung für den Einbau einer Wärmepumpe beträgt 30 Prozent der Kosten. Durch Bonusförderungen sind in der Summe bis zu 70 Prozent Zuschuss möglich.
Einspeisevergütung bei neuen Photovoltaikanlagen
Wer 2025 beabsichtigt, eine Photovoltaikanlage in Betrieb zu nehmen, erhält ab Februar weniger Geld für die Einspeisung von Solarstrom in das öffentliche Netz. Bei Anlagen bis zu 10 Kilowatt Leistung, die teilweise in das Stromnetz einspeisen, sinkt die Einspeisevergütung um etwa 1 Prozent auf dann 7,95 Cent pro Kilowattstunde. Für alle, die bereits eine Photovoltaikanlage in Betrieb haben, ändert sich erst einmal nichts, da die feste Einspeisevergütung für 20 Jahre gilt.
Gute Beratung hilft
Wer sich zuvor beraten lässt, weiß mehr und kann Fehler vermeiden. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Hessen berät unabhängig, kompetent und individuell. Unsere Energieberaterinnen und Energieberater beraten nach vorheriger Terminvereinbarung kostenfrei per Telefon, per Video sowie in unseren Beratungsstellen oder, falls erforderlich, auch bei Ihnen zuhause für 30 Euro (ab 01.01.2025 für 40 Euro). Eine Terminvereinbarung ist möglich unter der kostenfreien Rufnummer 0800 – 809 802 400. Auch ein Blick auf verbraucherzentrale-energieberatung.de lohnt sich, denn hier werden immer wieder neue Online-Vorträge zu Energie-Themen angekündigt.