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Geld zurück für Kunden von primastrom und voxenergie

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Hessen empfiehlt, rasch aktiv zu werden
Ein junges Paar sitzt grübelnd über Rechnungen am Küchentisch

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte im Oktober 2022 vor dem Berliner Kammergericht gegen Preiserhöhungen der Strom- und Gasanbieter primastrom und voxenergie. Wie am Ende über die Musterfeststellungsklage entschieden wird, ist zwar noch offen, aber wer von einseitigen Erhöhungen betroffen ist, kann schon jetzt Geld zurückerhalten. Beide Anbieter haben angekündigt, ihre Preiserhöhungen zurückzunehmen und Rechnungen zu korrigieren. Allerdings nur bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern, die sich ins jeweilige Klageregister eingetragen haben. Die Verbraucherzentrale Hessen empfiehlt noch nicht registrierten Betroffenen, aktiv zu werden und sich im Klageregister kostenfrei anzumelden – am besten nach einer Prüfung mit dem Klage-Check. Wer bereits teilnimmt, muss nicht tätig werden.

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Horrende Abschläge, Preiserhöhungen und untergeschobene Verträge: primastrom und voxenergie, beides Vertriebsmarken der primaholding GmbH gerieten in den letzten Monaten immer wieder in die Schlagzeilen. Erst im vergangenen Sommer hatte die Bundesnetzagentur im Rahmen eines Aufsichtsverfahrens gegen die voxenergie GmbH und primastrom GmbH festgestellt, dass die beiden Anbieter im Dezember 2021 gegenüber Haushaltskunden Preisänderungen vorgenommen haben, ohne die gesetzlich vorgesehenen Ankündigungsfristen zu beachten. „Auch in den vergangenen Monaten kam es bundesweit zu Beschwerden über Preisanpassungen der beiden Anbieter, für die es nach unserer Auffassung keine wirksame Rechtsgrundlage in den Verträgen von primastrom und voxenergie gibt“, so Peter Lassek, Leiter der Fachgruppe Recht bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Häufig liegt den Verträgen sogar eine Preisgarantie zugrunde, die selbstverständlich auch in Krisenzeiten einzuhalten ist“, so Lassek weiter.

Da primastrom und voxenergie nun bei den einseitigen Preiserhöhungen einlenken wollen, können aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen sowohl Bestands- als auch ehemalige Kunden schnell und einfach Geld zurückzuerhalten oder ihren Vertrag zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen fortführen. Die Anmeldung im Klageregister bietet ihnen dafür eine einfache Möglichkeit. 

Jetzt ins Klageregister eintragen

Mit dem Klage-Check auf https://www.musterfeststellungsklagen.de/primastrom-und-voxenergie/klage-check der Verbraucherzentrale können Verbraucher leicht herausfinden, ob sie bei der Klage gegen die primastrom GmbH und voxenergie GmbH mitmachen können. Dabei sollten sie die Vertragsunterlagen wie zum Beispiel Vertragsbestätigung und Preiserhöhungsschreiben bereithalten. Sollte das Tool anzeigen, dass eine Beteiligung an der Musterfeststellungsklage möglich ist, kann eine Eintragung ins Klageregister beim Bundesamt für Justiz vorgenommen werden. Durch den Eintrag schließen sich die Betroffenen der Klage an. Das ist noch bis zur ersten mündlichen Verhandlung möglich. Den Termin dafür kann das Gericht jederzeit festlegen. 

Hintergründe und Tipps

Eine Musterfeststellungsklage ist eine Art Sammelklage. Der vzbv will mit den Klagen gegen primastrom und voxenergie verbindlich klären lassen, dass die Kunden die Beträge jenseits der vereinbarten Preise nicht bezahlen müssen. Das betrifft auch Kunden, die mittlerweile einen anderen Anbieter nutzen. Verbraucher könnten zudem Schadensersatz einfordern, wenn es wegen der Preiserhöhungen zu einer Vertragskündigung kam und ihr neuer Anbieter teurer ist. Dabei spielt es keine Rolle, welche Seite den Vertrag gekündigt hat. Aus diesen Gründen treibt der vzbv die beiden Verfahren weiter juristisch voran.

Häufige Fragen zu den Verfahren gegen primastrom und voxenergie beantwortet der vzbv online auf https://www.musterfeststellungsklagen.de/primastrom-und-voxenergie/faq.

Interessierte, die über den Fortgang der Verfahren informiert sein wollen, können sich für einen News-Alert anmelden.

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