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Fördermöglichkeiten für die energetische Sanierung – Fokus Heizung

Pressemitteilung vom
Kostenloser Online-Vortrag der Verbraucherzentrale Hessen
Ein Paar sitzt auf dem Sofa und informiert sich mit einem Tablet-PC

Am 14. November bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale Hessen erneut ihren Online-Vortrag „Fördermöglichkeiten für die energetische Sanierung“ an.   Übers Internet verfolgen Sie live und bequem von zuhause den Online-Vortrag und können über den Chat Fragen stellen. Kostenlose Teilnahme ist möglich nach Anmeldung auf www.verbraucherzentrale-hessen.de/veranstaltungen

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Donnerstag, 14.11.2024, 17:00 - 18:30 Uhr      
Fördermöglichkeiten für die energetische Sanierung – Fokus Heizung

Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher möchten ihr Wohngebäude energetisch sanieren. Sie wollen Energie und Kosten sparen, die Umwelt schützen und dabei den Wohnkomfort ihres Hauses erhalten oder verbessern.

Das Thema Heizung beschäftigt dabei viele Hausbesitzerinnen und -besitzer besonders. Gleichzeitig ist vielen anfangs nicht ganz klar, mit welchen Kosten eine energetische Sanierung überhaupt verbunden sein kann und welche Maßnahmen finanziell gefördert werden können. Die neue Heizungsförderung vor dem Hintergrund des Gebäudeenergiegesetzes hat zudem weitere Veränderungen mit sich gebracht und neue Fragen aufgeworfen.

Energieberater Dipl.-Ing. Oliver Völksch gibt einen Einblick in aktuelle Maßnahmen und Fördermöglichkeiten für die die energetische Sanierung Ihres Wohngebäudes und verrät Ihnen, worauf Sie achten sollten. Fragen können über den Chat gestellt werden, Kamera und Mikrofon werden nicht benötigt.

Ein Blick auf verbraucherzentrale-energieberatung.de lohnt sich, denn hier werden immer wieder neue Online-Vorträge angekündigt. Neben den Vorträgen bietet die Energieberatung der Verbraucherzentralen auch individuelle Beratungen in Energiestützpunkten und bei Ihnen zuhause an.

Mehr Informationen gibt es auf verbraucherzentrale-energieberatung.de oder kostenfrei unter 0800 – 809 802 400809 802 400.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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