Die Preise für Strom und Gas sind in den letzten Wochen deutlich gesunken. Die Verbraucherzentale Hessen empfiehlt, einen Anbieterwechsel über Vergleichsportale sorgfältig zu prüfen. Insbesondere beim Abschluss von neuen Verträgen für Gas ist derzeit Vorsicht geboten. Auffällig ist, dass manche Energiediscounter nur Verträge mit sehr kurzen Preisgarantien anbieten.
Die Großhandelspreise sind merklich gesunken, seit einer Woche ist die Heizsaison in vollem Gange, und auch die Bundesnetzagentur hat in diesen Tagen dazu geraten, auf einen günstigen Gasanbieter zu setzen. Viele hessische Verbraucherinnen und Verbraucher merken erst jetzt mit Erhalt der Jahresrechnung, wie teuer Energie tatsächlich geworden ist, und beginnen, Preise zu vergleichen und über einen Anbieterwechsel nachzudenken. Vergleichsportale geben Hinweise für die Auswahl des Anbieters. Allein auf das Ranking der Portale sollten sich Wechselwillige jedoch nicht verlassen, warnen die Verbraucherschützer aus Hessen.
„Uns fällt auf, dass der Weg über Vergleichsportale oft direkt zu Billiganbietern führt, die eher am Markt spekulieren, als längerfristig zu kalkulieren. Manche Energieanbieter geben derzeit beispielsweise nur sehr kurzfristige Preisgarantien“, sagt Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen.
Zu kurze Preisgarantien
So werden zum Beispiel für einen Anbieterwechsel in Rüsselsheim bei einem jährlichen Gasverbrauch von 5.000 kWh auf dem Vergleichsportal Verivox.de auf Platz 1 die Paketsparer GmbH mit einer Preisgarantie von drei Monaten, auf Platz 2 Primastrom mit einer Preisgarantie von sechs Monaten und auf Platz 3 der Anbieter Voxenergie mit einer Preisgarantie von sogar nur einem Monat vorgeschlagen. Alle drei Unternehmen sind Tochterunternehmen der Primaholding GmbH. „Es macht keinen Sinn, eine Preisgarantie von weniger als sechs Monaten zu vereinbaren“, erläutert Wendt.
Auffällig sei zudem, dass es sich hier bei Primastrom und Voxenergie ausgerechnet um zwei Anbieter handelt, die in den letzten Jahren durch unzulässige Preiserhöhungen aufgefallen sind. „Wir befürchten, dass nach Vertragsschluss schnell die Preise wieder erhöht werden könnten“, meint Wendt. Zwar stehe in diesen Fällen den Verbrauchern ein Sonderkündigungsrecht zu. „Die Erfahrungen aus der Beratungspraxis der Verbraucherzentrale zeigen jedoch, dass Kundinnen und Kunden, die den Vertrag beenden wollen, bei diesen beiden Anbietern oft Probleme bekommen“, berichtet Wendt.
Die Verbraucherzentrale Hessen empfiehlt Verbraucherinnen und Verbrauchern vor einem Anbieterwechsel zusätzliche Informationen über die jeweiligen Anbieter einzuholen. So sind zum Beispiel Kundenbewertungen oder ein Blick auf die Website der Verbraucherzentralen hilfreich, um auffällige Anbieter zu erkennen.
„Nach unserem Eindruck lohnt es sich, neben dem Blick in die Vergleichsportale auch beim derzeitigen Anbieter nach einem günstigeren Tarif zu fragen“, sagt Philipp Wendt.
Verträge aus dem letzten Jahr prüfen
Insbesondere Verbraucherinnen und Verbraucher, die erst im letzten Jahr einen neuen Vertrag abgeschlossen haben, sollten ihren Tarif prüfen. Im vergangenen Jahr waren die Preise deutlich höher. Ein Tarif- oder Anbieterwechsel lohnt sich hier in den meisten Fällen.
Keinen Anbieterwechsel am Telefon oder an der Haustüre veranlassen
Auf gar keinen Fall sollten Verbraucherinnen und Verbraucher einen neuen Vertrag am Telefon oder an der Haustüre abschließen. Es besteht das Risiko, einen Vertrag mit schlechten Konditionen untergeschoben zu bekommen. Schon seit Jahren erreichen die Verbraucherzentrale Hessen hierzu viele Beschwerden.
Politik gefordert
Die Verbraucherzentrale Hessen fordert, dass die Politik den Vergleichsportalen genauere Vorgaben macht. „Es kann nicht sein, dass hier immer wieder Anbieter auf den ersten Plätzen sind, mit denen die Menschen im Alltag Probleme haben“, sagt Philipp Wendt. Vergleichsportale sollten verpflichtet werden, neben dem Preis auch die Vertragsbedingungen, die Solvenz und die Seriosität des Anbieters in die Bewertung einzubeziehen.