Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

Ist das Konto gehackt, muss es schnell gehen

Pressemitteilung vom
Erste-Hilfe-Tipps der Verbraucherzentralen, um wieder Zugriff auf das Konto zu erlangen
Hände liegen auf einer Tastatur, davor ist ein Login-Fenster eingeblendet

Wenn sich Fremde Zugang zu Online-Konten verschaffen, auf Daten zugreifen oder für weiteren Betrug missbrauchen, ist schnelles Handeln entscheidend. Eine Umfrage der Verbraucherzentralen aus dem Sommer 2023 zeigt jedoch, dass gut die Hälfte der Befragten nicht weiß, wie sie sich in dieser Situation verhalten sollte. Die Verbraucherzentralen haben daher Erste-Hilfe-Tipps für den Fall eines Hacker-Angriffs zusammengestellt. Mit einem interaktiven Tool lassen sich zudem Anbieterhilfen für den Notfall ermitteln

Off

Ob E-Mail, Social-Media oder Shopping-Portal – Hacker können alle diese Konten angreifen. Wer dann schnell und besonnen handelt, kann den Zugriff auf das eigene Konto zurückerhalten und größeren Schaden vermeiden. Dafür ist es zunächst wichtig, Anzeichen für einen Missbrauch ernst zu nehmen. Ist das Konto gesperrt, wurden Daten geändert oder teilt der Anbieter mit, dass sich jemand mit einem anderen Gerät angemeldet hat, sollten Betroffene diesen Hinweisen unbedingt nachgehen.  

Erste Hilfe für den Notfall 

Stellt sich heraus, dass ein Online-Account gehackt wurde, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

Betroffene können selbst versuchen, die Kontrolle zurückzuerlangen. Dafür muss in den meisten Fällen ein neues Passwort eingerichtet werden. Für nahezu jedes Online-Konto lässt sich ein neues Passwort anfordern, dass der Anbieter automatisiert an das hinterlegte Mail-Postfach versendet. Anschließend lässt sich ein neues, sicheres Passwort im Kunden-Konto hinterlegen.

Sind Betroffene in der Situation überfordert, oder wurde etwa das E-Mail-Konto gesperrt, bleibt nur der Kontakt zum Anbieter, um weiteren Schaden abzuwenden. Doch nicht bei allen Anbietern ist sofort ersichtlich, wie dieser Kontakt erfolgen kann. Hier helfen die Informationen der Verbraucherzentrale sowie eine digitale Anwendung, über die sich mit wenigen Klicks Kontaktdaten zu verschiedenen Hilfsangeboten der Anbieter ermitteln lassen.

Denn die Umfrage aus dem Sommer 2023 ergab auch, dass deutlich mehr Menschen, die sich in einem solchen Fall von ihrem Anbieter haben helfen lassen, die Kontrolle über ihr Online-Konto zurückerlangten. 

Die Umfrage „Account gehackt – das erwarten Betroffene von den Unternehmen“ und der Webtext „Erste Hilfe bei gehackten Online-Konten“ wurden von den Verbraucherzentralen Niedersachsen, Hessen, Thüringen, Baden-Württemberg, Bayern, Saarland und Sachsen im Rahmen des Projektes „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ entwickelt. Das Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

BMUV-Logo

Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.
Ein Mann steht nachdenklich vor einem geöffneten Kühlschrank

Fragen zu Lebensmitteln? In unserem Forum antworten Expert:innen!

Kostenlose Auskunft von den Verbraucherzentralen: Unter lebensmittel-forum.de bekommen Sie unkompliziert eine fachkundige Antwort zu Fragen rund um Lebensmittel. Mehr als 300 Beiträge sind schon zum Stöbern da.
Eine Frau blickt enttäuscht in ein Paket

Fragen zu Rückgabe, Garantie und Co.? Machen Sie den Umtausch-Check!

Wer Waren kauft – ob im Internet oder im stationären Handel – hat eine Reihe klarer Rechte. Mit unserem kostenlosen Tool finden Sie schnell heraus, wie sich typische Probleme lösen lassen und worauf Sie bei Ärger mit dem Händler bestehen können.