Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

Unterstützung bei hohen Heizkosten: Ihr Recht auf Sozialleistungen

Stand:
Auch Menschen mit regelmäßigem Einkommen können Anspruch auf Sozialleistungen bei hohen Heizkosten haben. Die Verbraucherzentrale erklärt, worauf Sie achten sollten.
Frau im bunten dicken Wollpulli sitzt mit Teetasse und Heizkostenabrechnung vor einer Heizung

Das Wichtigste in Kürze:

  • Auch wenn Sie berufstätig sind, können Sie durch hohe Energiepreise einen Anspruch auf Sozialleistungen haben.
  • Nur Heizkosten werden übernommen. Für Stromkosten können Sie also nur dann Unterstützung erhalten, wenn Sie mit Strom heizen.
  • Sie könnten Unterstützung sowohl erhalten, wenn Sie einen direkten Vertrag mit einem Gasversorger haben, als auch beim Bezahlen Ihrer Heizkosten über die Nebenkostenabrechnung an Ihre:n Vermieter:in.
  • Wenn dringend Heizmittel, etwa Öl, beschafft werden müssen, kann staatliche Hilfe ebenfalls greifen. Bei drohender Strom- oder Gassperre sind Zuschüsse oder Darlehen möglich.
  • Der Antrag muss schriftlich gestellt werden. Um die Frist nicht zu verpassen, können Sie den Antrag notfalls auch unvollständig einreichen.
Off

Viele Menschen machen sich große Sorgen über die Energiepreise. Erhöhte Abschläge an Energieversorger oder höhere monatliche Nebenkosten an Vermieter:innen belasten die Budgets bereits oder sind angekündigt.

Hinzu kommen hohe Nachzahlungsforderungen aus der Nebenkostenabrechnung oder Jahresabrechnung. Übersteigen sie die finanziellen Möglichkeiten, haben viele Verbraucher:innen einen Anspruch auf staatliche Unterstützung – auch wenn sie bisher keine staatlichen Leistungen beziehen.

Die Kosten für die Heizung gehören zum sozialrechtlichen Bedarf. Der Bedarf wird durch die Träger von Sozialleistungen in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten für die Heizung anerkannt, soweit sie angemessen sind.

Was kann ich tun, wenn ich trotz Einkommens die hohen Kosten für das Heizen nicht bezahlen kann?

Auch wenn Sie aufgrund Ihres Einkommens sonst keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben, können Sie einen Anspruch auf Unterstützung vom Jobcenter oder Sozialamt im Monat der Heizkostenabrechnung haben. Ebenso können höhere monatliche Abschläge für Heizkosten oder steigende Mietnebenkosten bei Geringverdienenden dazu führen, dass ein monatlicher Anspruch auf ergänzende Sozialleistungen besteht.

Welche Hilfe vom Staat ist möglich?

Wenn Ihre Heizkosten-Nachzahlung so hoch ist, dass Sie sie nicht zahlen können, sollten Sie eine Übernahme der Kosten schriftlich beantragen: Sind Sie erwerbstätig oder -fähig, wenden Sie sich an das örtliche Jobcenter. Sonst ist das Sozialamt der richtige Ansprechpartner. Dies gilt etwa für Rentner:innen.

Forderungen aus Neben- und Heizkostenabrechnungen gelten nur als Bedarf in dem Monat, in dem Sie die Nachforderung erhalten. Aufgrund der hohen Gaspreise haben deshalb auch viele mit einem durchschnittlichen Gehalt einen Anspruch, die sonst keine Leistungen bekommen.

Gibt es eine Frist für die Antragstellung?

Ja. Wichtig ist, dass Sie diesen Antrag schnell stellen, wenn Sie die Rechnung bekommen. Wenn Sie nicht mehr erwerbsfähig oder im Rentenalter sind, muss der Antrag noch im Monat der Fälligkeit der Rechnung beim Jobcenter oder Sozialamt gestellt werden. 

Haben Sie die Frist verpasst und droht Ihnen eine Strom- oder Gassperre, können Sie auch dafür Leistungen bekommen. Die Leistung wird jedoch dann meist nur als Darlehen gewährt.

Was sollte ich dem Antrag beilegen?

Der Antrag muss nicht vollständig sein, Sie können fehlende Angaben und Nachweise nachholen. Der Antrag sollte aber schriftlich gestellt werden.

Beilegen sollten Sie möglichst:

  • Kopien Ihres Personalausweises und einer Meldebestätigung,
  • Kopien Ihrer Krankenversicherungskarte und des Sozialversicherungsausweises,
  • Kopien Ihres Mietvertrages und einer Bescheinigung Ihrer Vermieter:innen,
  • Kopien Ihrer Nebenkostenabrechnung, der Jahresverbrauchsabrechnung oder der Rechnung für Brennstoffe,
  • Kopien einer Arbeitgeberbescheinigung und der Kontoauszüge der letzten 3 Monate.
Kann ich auch einen Anspruch haben, wenn schon der laufende Abschlag sehr hoch ist?

Ja, auch wenn Sie laufend einen hohen Abschlag an den Energieversorger oder Mietnebenkosten für die Heizung zahlen müssen, können Sie einen regelmäßigen Anspruch auf ergänzende Sozialleistungen haben. Sie sollten sich dann ebenfalls an das Jobcenter oder das Sozialamt wenden.

Ist ihr Einkommen zu hoch für einen Anspruch auf Bürgergeld oder Sozialhilfe, kann immer noch ein Anspruch auf Wohngeld bestehen. Dieser ist bei der Wohngeldstelle in der Kommune zu stellen.

Wie hoch darf mein Einkommen sein?

Die Höhe des Einkommens, mit dem ein Anspruch besteht, ist von mehreren Dingen abhängig. Von Bedeutung ist:

  • Mit wie vielen Personen leben Sie in einem Haushalt,
  • haben Sie einen Mehrbedarf, etwa wegen Schwangerschaft oder als alleinerziehender Elternteil,
  • wie hoch ist die Miete und
  • wie hoch ist die Heizkostenrechnung?

Bei hohen Heizkostennachzahlungen besteht auch bei einer durchschnittlichen Rente ein Anspruch.

Beispielrechnung

Als Beispiel hier eine Berechnung für einen alleinstehenden Rentner mit einer Heizkostennachzahlung von 1000 Euro:

  • Regelbedarf: 563 Euro
  • Kaltmiete: 500 Euro
  • Heizkostenabschlag: 59 Euro
  • Nebenkosten: 100 Euro
  • Heizkostennachzahlung: 1.000 Euro

Das macht einen Gesamtbedarf von 2.222 Euro.

Bei einer Rente von 1.500 Euro besteht ein Anspruch von Gesamtbedarf - Rente = 722 Euro.

Ich habe ein bisschen Geld angespart. Muss ich das nicht erst einsetzen?

Es kommt darauf an, wie viel Sie gespart und schnell zur Verfügung haben. Der Anspruch auf staatliche Unterstützung besteht nur dann, wenn kein erhebliches Vermögen vorliegt. Erhebliches Vermögen liegt beim Bürgergeld vor, wenn das sofort verfügbare Vermögen, zum Beispiel Barmittel, Geld auf dem Girokonto, Sparbuch, 15.000 Euro für jede Person im Haushalt übersteigt. 

Besteht der Anspruch länger als einen Monat, kann das Vermögen im ersten Jahr des Leistungsbezugs auch höher sein und zwar 40.000 Euro für einen Single und 15.000 Euro für jede weitere Person im Haushalt.

Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung besteht ein Schonvermögen von 10.000 Euro für jeden leistungsberechtigten Menschen.

Gilt das auch, wenn ich eine Rechnung vom Stromanbieter nicht bezahlen kann?

Die Stromkosten für Licht und laufende Geräte werden von den Sozialleistungsträgern nicht in tatsächlicher Höhe übernommen. Hierfür ist eine Pauschale in den sozialrechtlichen Regelsätzen enthalten. Hohe Nachzahlungen für den Stromverbrauch können aber auch zu einer Sperre führen, wenn diese nicht bezahlt werden können. Um diese abzuwenden, gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Bekomme ich auch Unterstützung bei einer Heizkostennachzahlung, wenn ich bereits Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt beziehe?

Ja, auch im laufenden Bezug wird die Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung oder der Jahresverbrauchsabrechnung übernommen, sofern der Verbrauch angemessen ist. Richten Sie sich hierfür an Ihre gewohnten Ansprechpartner:innen beim Jobcenter oder Sozialamt.

Kann ich auch Anspruch auf Leistungen habe, wenn ich bereits Wohngeld oder den Kinderzuschlag bekomme?

Ja, auch in diesem Fall können Sie einen Anspruch auf ergänzende Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt im Monat einer hohen Heizkostennachzahlung haben. 

Weitere Informationen und Musterformulare finden Sie auf energie-Hilfe.org oder der Sozialplattform. Onlineanträge können auch hier gestellt werden. Auch Sozialberatungsstellen können bei weitergehenden Fragen helfen.
 

Mehr Informationen zu Sozialleistungen bei hohen Heizkosten:

  • Weitere Informationen und Musterformulare finden Sie auf energie-Hilfe.org
  • Onlineanträge können auch auf der Internetseite Sozialplattform gestellt werden.
  • Auch Sozialberatungsstellen können bei weitergehenden Fragen helfen.

 

Zwei Menschen versuchen die steigende Gasanzeige zu blockieren.

Energiekrise - Informationen und Beratungsangebote

Haben auch Sie eine Preiserhöhung Ihres Versorgers erhalten? Das können Sie tun, um die Kosten diesen Winter besser zu bewältigen. Alle aktuellen Informationen und Beratungsangebote der Verbraucherzentralen zur Energiepreiskrise finden Sie hier.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Am 26. Februar 2025 urteilt das Brandenburgische Oberlandesgericht.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.