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„Energy Pearls“: Kundenmeinungen sind keine Produktinformation

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Hessen erzielt Erfolg vor Landgericht Darmstadt
Im Hintergrund sitzt ein Mann telefonierend auf dem Sofa, vor ihm eine Karaffe und ein Glas mit Wasser

Um über die Wirkungsweise des Produkts „Energy Pearls“ zu informieren, genügt es nicht, dass sich der Hersteller Mania Concept Rezensionen seiner Kunden zu eigen macht, ohne selbst Informationen über die Wirkungsweise und die Inhaltsstoffe bereitzustellen. Das Landgericht Darmstadt teilte diese Ansicht der Verbraucherzentrale Hessen und verurteilte das Unternehmen Mania Concept, solche Werbung für das Produkt „Energy Pearls“ zu unterlassen. 

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Das Unternehmen Mania Concept aus Groß-Gerau hatte auf seiner Internetseite „Energy Pearls“ zum Preis von 299 Euro zum Kauf angeboten. Die Wirkungsweise beschrieb das Unternehmen jedoch nicht direkt. Ebenso fehlten auf der Website des Unternehmens Informationen zu den Inhaltsstoffen. Lediglich die auf der Website des Unternehmens veröffentlichen Kundenrezensionen gaben Aufschluss über die Wirkungsweise. Auf diese Rezensionen wies das Unternehmen in den FAQ hin. 

Irreführende Werbung durch Kundenrezensionen

Durch die Bewerbung mit den ausschließlich positiven Rezensionen der Nutzerinnen und Nutzer, wurde aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen der Anschein erweckt, als wären die „Energy Pearls“ wahre Wunderperlen. „Eine solche Werbung ist jedoch irreführend“, sagt Miriam Raič, Referentin Rechtsdurchsetzung bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Das Unternehmen erweckte unserer Meinung nach den Anschein, es handele sich bei den in den Kundenrezensionen getroffenen Aussagen um seine eigene Äußerungen“, so Raič weiter.

Auch in den sozialen Medien setzte das Unternehmen auf die Kundenrezensionen. „Das Landgericht Darmstadt bestätigt unsere Rechtsaufassung“, sagt Raič. „Persönliche Meinungen und Einschätzungen verbreiten sich in den sozialen Medien erfahrungsgemäß besonders schnell. Es wäre fatal, wenn sich Verbraucher bei Aussagen zur Wirkungsweise nur auf persönliche Meinungen verlassen müssten und keine Informationen von den Herstellern selbst erhalten.“

Hintergrund

Auf die Abmahnung vom Oktober 2024 folgte die Klage vor dem Landgericht Darmstadt. Da der Hersteller weder auf die Abmahnung noch auf die Klage reagierte, erging am 3. März 2025 das mittlerweile rechtskräftige Versäumnisurteil.

Weitere Informationen zur Gesundheitswerbung für „Energy Pearls“ gibt es auf der Website der Verbraucherzentrale Hessen

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