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Musterfeststellungsklage gegen Mercedes-Benz Group AG

Stand:
Das Kraftfahrtbundesamt hat zahlreiche Fahrzeuge der Mercedes-Benz Group AG (ehemals Daimler AG) aufgrund unzulässiger Abschalteinrichtungen zurückgerufen. Der vzbv hat gegen den Hersteller eine Musterfeststellungsklage erhoben, um wichtige Fragen zum Schadensersatzanspruch betroffener Verbraucher:innen zu klären.

 

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Termine

  • Mittwoch, 7. Juli 2021
    Wir klagen
    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht Musterfeststellungsklage gegen Mercedes Benz AG beim OLG Stuttgart ein.
  • Mittwoch, 3. November 2021
    Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden
    Das Bundesamt für Justiz (BFJ) öffnet das Klageregister. Betroffene können sich beim BFJ für die Klage anmelden.
  • Mittwoch, 21. Dezember 2022
    Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich für Klage angemeldet
    Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich bis zu diesem Stichtag in das Register eingetragen, damit das Verfahren weiterläuft.
  • Dienstag, 12. Juli 2022
    Letzte Chance zur Anmeldung
    Betroffene konnten sich bis zum Ablauf des Tages vor der mündlichen Verhandlung zur Klage anmelden.
  • Dienstag, 12. Juli 2022
    Mündliche Verhandlung
    Beim Gericht findet die erste mündliche Verhandlung statt. Verbraucher:innen können ihre Anmeldung nach Ablauf dieses Tages nicht mehr zurücknehmen.
  • Donnerstag, 21. September 2023
    Zweite mündliche Verhandlung
    Die zweite mündliche Verhandlung findet am 21.09.2023 statt.
  • Donnerstag, 28. März 2024
    Oberlandesgericht erlässt Urteil
    Das Oberlandesgericht hat geurteilt. Parteien können Rechtsmittel einlegen.
  • Mittwoch, 10. April 2024
    Revisionsverfahren
    vzbv und Mercedes lassen Urteil durch Bundesgerichtshof prüfen.
  • offener Zeitpunkt
    Prozessende
    Das Verfahren wird durch Urteil oder Vergleich beendet.


Häufig gestellte Fragen

Um welche Fahrzeuge geht es in der Musterfeststellungsklage?

Unsere Musterfeststellungsklage umfasst verschiedene Modelle der Mercedes GLC-und GLK-Reihe, die einem amtlichen Rückruf unterliegen.

Kann ich mich der Klage noch anschließen?

Zu dieser Musterfeststellungsklage ist keine weitere Anmeldung mehr möglich. Das Register wurde am 12. Juli 2022 für neue Anmeldungen geschlossen.

Was soll das Gericht feststellen?

Das Gericht soll feststellen, dass bestimmte Abschalteinrichtungen in ausgewählten Fahrzeugen verbaut sind und dass Mercedes-Benz bei deren Installation sittenwidrig und vorsätzlich handelte. Das ist die Grundlage für mögliche Schadensersatzansprüche von Verbraucher:innen.


Aktuelle Meldung zur Klage

vzbv und Mercedes lassen Urteil durch Bundesgerichtshof prüfen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verfolgt die Rechte von Mercedes-Kund:innen vor dem Bundesgerichtshof (BGH) weiter. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte unter anderem festgestellt, dass Mercedes in seinen Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut hatte. Hinsichtlich der Euro-5 Modelle verneinte es aber einen Vorsatz.

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.