Darum geht’s
"Dr. Raw" bewirbt online unter https://drraw.de verschiedene Nahrungsergänzungsmittel unter plakativen gesundheits- und krankheitsbezogenen Aussagen. Wer sich hiervon überzeugen lässt, verpflichtet sich „für die Dauer der Geschäftsbeziehung [...] eine temporäre Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland (KRD) einzugehen.“ Betrieben wird die Internetseite von einem Reichsbürger des "Königreiches Deutschland".
Das ist geregelt
Allgemeine, unspezifische Vorteile eines Lebensmittels für die Gesundheit auszuloben, ist nach der EU-Health-Claims-Verordnung nur zulässig, wenn der Anbieter ihnen spezielle gesundheitsbezogene Angaben beifügt. Zudem dürfen Informationen im Impressum den Boden der deutschen Rechtsordnung nicht verlassen.
Das haben wir erreicht
Gegen die unzulässigen Gesundheits- und Krankheitsversprechen der beworbenen Produkte sowie die Angaben zum "Königreich Deutschland" hat die Verbraucherzentrale Hessen beim Landgericht Frankfurt am Main Klage auf Unterlassen eingereicht.