Zwischen Weihnachten und Neujahr hat die Verbraucherzentrale Hessen Betriebsferien. Wir wünschen frohe Feiertage!

Nahrungsergänzungsmittel aus dem "Königreich Deutschland"

Stand:
Dr. Raw wirbt mit unzulässigen Gesundheitsversprechen und verweigert sich dem deutschen Rechtsraum
Nahrungsergänzung Pillen auf Teller Pixabay 3111992
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Darum geht’s

"Dr. Raw" bewirbt online unter https://drraw.de verschiedene Nahrungsergänzungsmittel unter plakativen gesundheits- und krankheitsbezogenen Aussagen. Wer sich hiervon überzeugen lässt, verpflichtet sich „für die Dauer der Geschäftsbeziehung [...] eine temporäre Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland (KRD) einzugehen.“ Betrieben wird die Internetseite von einem Reichsbürger des "Königreiches Deutschland". 

Das ist geregelt

Allgemeine, unspezifische Vorteile eines Lebensmittels für die Gesundheit auszuloben, ist nach der EU-Health-Claims-Verordnung nur zulässig, wenn der Anbieter ihnen spezielle gesundheitsbezogene Angaben beifügt. Zudem dürfen Informationen im Impressum den Boden der deutschen Rechtsordnung nicht verlassen.

Das haben wir erreicht

Gegen die unzulässigen Gesundheits- und Krankheitsversprechen der beworbenen Produkte sowie die Angaben zum "Königreich Deutschland" hat die Verbraucherzentrale Hessen beim Landgericht Frankfurt am Main Klage auf Unterlassen eingereicht. 

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