Das ärgert uns
40 bis 60 Gramm Zucker sind in einem 500-Milliliter-Trinkpäckchen „Durstlöscher“ enthalten. Frau B. fragte empört bei der Verbraucherzentrale an, ob man ein derart stark zuckerhaltiges Getränk „Durstlöscher“ nennen darf. Es sei ihrer Meinung nach eine Frechheit, dass die Herstellerfirma Kinder und Jugendliche mit dem Markennamen blendet.
Die Erfrischungsgetränke der Marke „Durstlöscher“ stecken in Tetrapaks zu 500 Milliliter oder einem Liter. Darunter sind Eistees, Sorten mit geringen Fruchtsaftgehalten und Geschmacksrichtungen wie „Bubble Gum“ und „Zuckerwattegeschmack“.
Allen gemeinsam ist, dass sie in poppigen Farben daherkommen, in der Regel Aromen und Zusatzstoffe enthalten – und zwischen 8 und 12 Gramm Zucker je 100 Milliliter. Das entspricht in einem Trinkpäckchen von einem halben Liter bis zu 20 Stück Würfelzucker.
Des Weiteren informiert die Kennzeichnung auf der Vorderseite der Verpackungen nicht über die Art des Getränkes, zum Beispiel „Saft“, „Nektar“, „Schorle“ oder „Erfrischungsgetränk“. Bei etlichen Sorten, auf denen ausschließlich Früchte genannt und abgebildet sind, können die Kaufenden leicht Getränke mit sehr viel höheren Fruchtgehalten erwarten.
Das rät die Verbraucherzentrale
Nach einhelliger Meinung der Fachgesellschaften eignen sich Limonaden, Cola- und Fruchtsaftgetränke, Brausen, Nektare, Obstsäfte, Eistees oder Milchmischgetränke nicht als Durstlöscher. Sie enthalten viel Zucker und liefern damit viele Kalorien. Regelmäßig genossen, sind sie ein Risikofaktor für Übergewicht und Fettsucht.
Wasser, ungezuckerte Kräuter- und Früchtetees löschen hingegen den Durst ideal. Kräuter, Frucht-Eiswürfel oder ein Schuss Sirup peppen Wasser auf. Auch Saftschorlen mit drei bis vier Teilen Wasser und einem Teil Saft eignen sich als Flüssigkeitsspender. Sie liefern maximal die Hälfte des Zuckergehaltes der vermeintlichen „Durstlöscher“.
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Durstlöscher Wassermelonen-Geschmack im Portal Lebensmittelklarheit.de