Zwischen Weihnachten und Neujahr hat die Verbraucherzentrale Hessen Betriebsferien. Wir wünschen frohe Feiertage!

Was zu viel ist, ist zu viel

Stand:
Bei Inkassodienstleistungen sind klare Kostenregelungen erforderlich, damit der Gebührenwildwuchs gestoppt werden kann. Oft steht die Hauptforderung in keinem Verhältnis zu den berechneten Inkassogebühren.
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Das ärgert uns

Herr I. aus W. wollte seine Bonität durch eine Schufa-Auskunft ermitteln. Er fragte dafür aber nicht bei der Schufa direkt an, sondern bei IhreSelbstauskunft.de. Dahinter steht die Supernova Advertising GmbH in München. Für die Weiterleitung seiner Anfrage an die Schufa berechnete diese Herrn I. 17,95 Euro.  Als Herr I. nicht fristgerecht zahlte, erhielt er – ohne weitere Ankündigung – Post vom Anwalt, der seinerseits nun weitere 67,50 Euro plus eine Auslagenpauschale von 13,50 Euro berechnet.

Das rät die Verbraucherzentrale Hessen

Die Inkasso-Kosten und die Auslagenpauschale dürften zu hoch angesetzt sein. Denn es handelt sich um einen einfach gelagerten Fall, für den der Anwalt ein standardisiertes Schreiben verwendet hat. In solchen Fällen lohnt es sich, sich gegen die Höhe der Inkassokosten und der Auslagenpauschale zur Wehr zu setzen, zum Beispiel mit Hilfe des Inkasso-Checks der Verbraucherzentralen.

Tipp: Die Schufa-Auskunft gibt es auch kostenlos. Auf www.meineschufa.de die Datenkopie nach § 15 DS-GVO anklicken und dann von den beiden angebotenen Varianten die kostenlose auswählen.

Das könnte helfen

Klare Kostenvorgaben und eine eindeutige Gebührenstruktur sind notwendig, um den Gebührenwildwuchs bei Inkassodienstleistern zu stoppen. Die Verbraucherzentrale Hessen fordert deshalb gesetzliche Regelungen zur angemessenen Deckelung der Gebührensätze für Inkassodienstleister sowie eine gesetzliche Verankerung der Verhältnismäßigkeit zwischen Haupt- und Nebenforderung.

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
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Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.