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Was zu viel ist, ist zu viel

Stand:
Bei Inkassodienstleistungen sind klare Kostenregelungen erforderlich, damit der Gebührenwildwuchs gestoppt werden kann. Oft steht die Hauptforderung in keinem Verhältnis zu den berechneten Inkassogebühren.
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Das ärgert uns

Herr I. aus W. wollte seine Bonität durch eine Schufa-Auskunft ermitteln. Er fragte dafür aber nicht bei der Schufa direkt an, sondern bei IhreSelbstauskunft.de. Dahinter steht die Supernova Advertising GmbH in München. Für die Weiterleitung seiner Anfrage an die Schufa berechnete diese Herrn I. 17,95 Euro.  Als Herr I. nicht fristgerecht zahlte, erhielt er – ohne weitere Ankündigung – Post vom Anwalt, der seinerseits nun weitere 67,50 Euro plus eine Auslagenpauschale von 13,50 Euro berechnet.

Das rät die Verbraucherzentrale Hessen

Die Inkasso-Kosten und die Auslagenpauschale dürften zu hoch angesetzt sein. Denn es handelt sich um einen einfach gelagerten Fall, für den der Anwalt ein standardisiertes Schreiben verwendet hat. In solchen Fällen lohnt es sich, sich gegen die Höhe der Inkassokosten und der Auslagenpauschale zur Wehr zu setzen, zum Beispiel mit Hilfe des Inkasso-Checks der Verbraucherzentralen.

Tipp: Die Schufa-Auskunft gibt es auch kostenlos. Auf www.meineschufa.de die Datenkopie nach § 15 DS-GVO anklicken und dann von den beiden angebotenen Varianten die kostenlose auswählen.

Das könnte helfen

Klare Kostenvorgaben und eine eindeutige Gebührenstruktur sind notwendig, um den Gebührenwildwuchs bei Inkassodienstleistern zu stoppen. Die Verbraucherzentrale Hessen fordert deshalb gesetzliche Regelungen zur angemessenen Deckelung der Gebührensätze für Inkassodienstleister sowie eine gesetzliche Verankerung der Verhältnismäßigkeit zwischen Haupt- und Nebenforderung.

Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.