Wir suchen Verstärkung! Hier geht es zu unseren offenen Stellen.

Beratung für Geflüchtete

Stand:
Geflüchtete in Deutschland werden mit vielen Fragen konfrontiert. Wie eröffne ich ein Konto? Wie finde ich einen passenden Vertrag für mein Handy? Welche Versicherungen brauche ich? Wir beraten und geben Entscheidungshilfen.
Junge muslimische Frau mit Tutorin
Off

Die Verbraucherzentrale berät Sie bei Fragen, bevor Sie einen Vertrag abschließen, und bei Problemen mit Anbietern.

Wir beraten zu Themen wie 

  • Handy- und Internetverträge
  • Einkäufe im Geschäft, im Internet oder am Telefon
  • Mahnungen und Inkassoforderungen
  • Energiesparen 
  • Problemen mit Energieanbietern
  • Bankkonto
  • Versicherungen

Sie können in unsere Beratungsstellen kommen oder sich über Video oder übers Telefon beraten lassen.

Die Beratungen sind kostenlos für Geflüchtete, die sich weniger als drei Jahre in Deutschland aufhalten.

Eine Übersetzung durch Telefon-Dolmetscherinnen/Dolmetscher ist möglich

Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin (telefonisch unter 069 97 20 10 900 oder in unseren Beratungsstellen).

Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.