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Buchtitel "Lebensmittel-Lügen": Pressematerial

Fleisch aus tiergerechter Haltung? Fehlende Kennzeichnung und andere Lebensmittel-Unklarheiten
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Titelbild des Ratgebers "Lebensmittel-Lügen"Schnitzel, Steak und Frikadellen genießen die meisten Verbraucher am liebsten, wenn sie aus besonders tiergerechter Haltung stammen. Doch während auf jedem Ei stehen muss, wie die Legehenne gehalten wird, fehlt eine solche Einkaufshilfe für das meiste Fleisch. Nur für Geflügel gibt es EU-weit einheitliche Angaben. Da sie freiwillig sind, nutzen die Hersteller aber auch diese nur selten. Bis dieser Mangel abgestellt und die Kennzeichnung aller Fleischsorten vorgeschrieben ist, müssen Konsumenten auf andere Informationen zurückgreifen. Welchen Labeln und Versprechen sie dabei trauen können und was Augenwischerei ist, erklärt der neu aufgelegte und ergänzte Ratgeber „Lebensmittel-Lügen – Wie die Food-Branche trickst und tarnt“ der Verbraucherzentrale NRW.


In weiteren Kapiteln widmet sich das kritische Werk unter anderem der unklaren Kennzeichnung vegetarischer und veganer Lebensmittel, unseriösen Gesundheitsversprechen und den Strategien der Produktplatzierung im Supermarkt. Die Leser erfahren zudem, wie sie die örtliche Herkunft ihrer Speisen ergründen können und was sich hinter manch wohlklingender Warenbezeichnung wirklich verbirgt.


Der Ratgeber kostet 14,90 Euro.

Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 02 11 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Hinweis an die Redaktionen:
Rezensionsexemplare/Anfragen unter Tel. 02 11 / 38 09-363, oder Fax 02 11 / 38 09-235, oder E-Mail publikationen@verbraucherzentrale.nrw

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte für die Kund:innen der Sparkasse, damit sie Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Die Methode, wie die Zinsen zu berechnen sind, steht mit dem Urteil fest. Das Verfahren ist beendet.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte für die Kund:innen der Sparkasse, damit sie Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Die Methode, wie die Zinsen zu berechnen sind, steht mit dem Urteil fest. Das Verfahren ist beendet.
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DefShop GmbH: Rückerstattung lässt auf sich warten

Bei den Verbraucherzentralen häufen sich zurzeit Beschwerden von Verbraucher:innen über den Onlineshop DefShop: Seit Wochen warten sie auf ihr Geld von retournierten Waren.