Zwischen Weihnachten und Neujahr hat die Verbraucherzentrale Hessen Betriebsferien. Wir wünschen frohe Feiertage!

Beraterin mit zwei Ratsuchenden in einem Büro
Kasseler Str. 2 (im Rathaus) 2
34281 Gudensberg
Telefon: 05622 7129000

Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung Schwalm-Eder-Kreis

In der Schuldner- und Insolvenzberatung in Fritzlar mit den Außenstellen Neukirchen und Gudensberg beraten wir Bürger des Schwalm-Eder-Kreises.

Die Gründe, warum Menschen in finanzielle Schwierigkeiten geraten, sind vielfältig. Die Folgen wiegen oft schwer, wenn Miete und Strom nicht mehr bezahlt werden können oder die Post ungeöffnet im Briefkasten bleibt. Insgesamt belastet diese Situation sowohl die Psyche als auch die menschlichen Beziehungen.

Wir helfen Ihnen, wieder einen Überblick über Ihre finanziellen Angelegenheiten zu erlangen und diese zu ordnen.

Wir beraten Sie

  • wann die Bank dazu verpflichtet ist, Ihnen ein Konto einzurichten,
  • wie ein Pfändungsschutzkonto funktioniert,
  • welche Vollstreckungsmöglichkeiten es gibt und welche Rechte Sie dann haben,
  • bei möglichen Verhandlungen mit Gläubigern und Inkassobüros.

 

Wir zeigen Ihnen Wege, Ihre Schuldenproblematik zu lösen. Bei Verhandlungen mit den Gläubigern unterstützen wir Sie. Sollte der Weg in die Verbraucherinsolvenz führen, begleiten wir Sie dabei umfassend.

Wir sind eine im Schwalm-Eder-Kreis anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle. Wir beraten Verbraucher aus Bad Zwesten, Borken, Edermünde, Felsberg, Fritzlar, Gudensberg, Jesberg, Neuental, Neukirchen, Niedenstein, Oberaula, Ottrau, Schrecksbach, Schwarzenborn und Wabern.

Die Beratung ist kostenfrei. Sie wird durch den Schwalm-Eder-Kreis und das Land Hessen gefördert.

Zeitbedarf
Für die Beratungen in Gudensberg und Neukirchen ist eine Terminvereinbarung notwendig. Rufen Sie dafür bitte unsere Schuldnerberatung in Fritzlar an: 05622 7129000.

Vorbereitung des Termins
Bitte bringen Sie alle für die Beratung relevanten Unterlagen mit, zum Beispiel: eine Übersicht Ihrer Einnahmen und Ausgaben, Einkommensnachweise wie Gehaltsabrechnungen, Arbeitslosengeldbescheid, Verträge wie Kreditverträge, Unterlagen zu Ihren Schulden wie Mahnschreiben, Mahn- und Vollstreckungsbescheide, Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, Kontoauszüge Ihres Girokontos.

Was wir Ihnen nicht bieten können
Wir können Sie nicht im Rahmen von Firmeninsolvenzen beraten. Daher können wir auch  keine Schuldenregulierung in Zusammenhang mit einer selbstständigen Tätigkeit vornehmen.


Die Schulden- und Insolvenzberatung wird gefördert vom Schwalm-Eder-Kreis und dem hessischen Sozialbudget

Logo Hessisches Sozial Budget

          Logo des Schwalm-Eder-Kreises

Preise
Persönliche Beratung
kostenfrei
Telefonische Beratung
zum Ortstarif
* Bei der telefonischen Beratung sind die Preise für die Anrufe aus dem deutschen Festnetz angegeben. Mobilfunkpreise können abweichen.

Termin vereinbaren


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