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#zusammengegenrechts

Stand:
für Demokratie und Rechtsstaat
Menschen strecken bei Demonstration die Hände in die Luft
Off

In ganz Hessen gehen Menschen auf die Straße, um für die Demokratie einzustehen und sich der Ausgrenzung ihrer Mitmenschen entgegenzustellen. Die Kundgebungen werden von einem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis getragen.  

Mit ihrer Arbeit dient die Verbraucherzentrale Hessen dem Zusammenhalt in einer pluralistischen Gesellschaft. Sie steht für Demokratie und Rechtstaat. Ausgrenzung und Vertreibung von Menschen hat in unserer Gesellschaft keinen Platz. 

Um diese Werte gemeinsam zu verteidigen, rufen wir weiterhin Verbraucherinnen und Verbraucher auf, sich an den Kundgebungen und Veranstaltungen zu beteiligen.  

 

Freitag, 21.3.2025

  • Frankfurt, 18 Uhr, Ignatz-Bubis-Brücke (Nordseite)

Die Informationen entstammen zum größten Teil der Seite demokrateam.org. Bitte informieren Sie sich vor Ort. 

Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.