Was ist die ASP?
Die ASP ist eine Viruserkrankung, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. Zu den Hausschweinen gehören auch Minischweine, die in einigen Privathaushalten gehalten werden. Nach einer Inkubationszeit von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen bekommen die Tiere hohes Fieber, Magen-Darm-Beschwerden und verlieren stark an Gewicht. Weitere Symptome sind Husten und Atemnot sowie Hautverfärbungen. Für die infizierten Schweine endet die Erkrankung meist tödlich.
Ist ASP für Menschen gefährlich?
Nein, für Menschen und andere Haustiere ist die ASP ungefährlich. Der Erreger ist nicht auf Menschen übertragbar. Das gilt auch für den Verzehr von Schweinefleisch und daraus hergestellten Produkten.
Wie wird die ASP übertragen?
Die ASP wird durch Tierkontakt direkt von Schwein zu Schwein übertragen, aber auch über andere Tiere, wie Hunde und Katzen. Möglich ist auch die indirekte Übertragung über tierische Produkte wie Rohwürste, nicht erhitzte Fleischwaren wie Mett, sogar geräuchertes Fleisch und Wurst sowie Speiseabfälle, wenn diese von den (Wild-)Schweinen gefressen werden. Auch über Kot und Schmutz, die bei Tiertransporten entstehen, sowie verunreinigte Geräte kann eine indirekte Übertragung erfolgen.
In tiefgefrorenem Schweinefleisch kann sich der Erreger über Monate halten.
Gibt es eine Impfung gegen die ASP?
Nein, im Moment gibt es keinen Impfstoff gegen die Afrikanische Schweinepest. An der Entwicklung eines Impfstoffes wird aber schon sehr lange geforscht.
Wie wird die ASP bei einem Ausbruch bekämpft?
Die ASP unterliegt der Anzeigepflicht, das heißt entsprechend auffällige oder tote Tiere müssen dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Die Bekämpfung ist in der Schweinepestverordnung geregelt. Die Verordnung schreibt unter anderem eine schnelle Labordiagnostik und damit den Nachweis der Erkrankung vor. Ist diese Diagnose gesichert, kann die Behörde die Tötung des betroffenen Bestands anordnen.
Die zuständigen Länderministerien haben so genannte Restriktionszonen um die jeweiligen Fundorte festgelegt.
In den betroffenen Gebieten wurden zahlreiche Maßnahmen gegen eine Verbreitung und zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung der afrikanischen Schweinepest angeordnet. Dazu gehörten
- verstärktes und flächendeckendes Erlegen von Wildschweinen,
- die Suche nach toten Wildschweinen,
- die Untersuchung toter Wildschweine auch außerhalb der unmittelbar gefährdeten Gebiete sowie
- die Überprüfung der schweinehaltenden Betriebe hinsichtlich der Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen.
- Außerdem die Errichtung fester Wildschutzzäune, die verhindern sollen, dass die ASP durch weitere infizierte Tiere weiter eingeschleppt wird.
Was kann ich selbst tun?
- Da die indirekte Übertragung des Virus auf Wild- und Hausschweine über Fleisch- und Fleischwaren sowie Speiseabfälle möglich ist, sollten Sie keine tierischen Lebensmittel aus dem (betroffenen) Ausland einführen.
- Entsorgen Sie Speiseabfälle grundsätzlich nur in geschlossenen Abfallbehältern. Das gilt sowohl für den Privathaushalt, als auch für Parkplätze oder öffentliche Abfallbehälter. Die Abfälle könnten von Wildschweinen gefressen und das ASP-Virus auf diesem Weg verbreitet werden.
- Salami, Schinken, alle Rohwursterzeugnisse und gekühltes Fleisch sind besonders gefährlich, da das ASP-Virus in diesen Produkten monatelang überleben kann.
- Verfüttern Sie keine Speise- und Küchenabfälle an Wildschweine. Lassen Sie keine Brote auf der Wanderung oder Wurstreste an der Grillstelle im Wald zurück.
- Finden Sie verendete Wildschweine, beispielsweise auf dem Waldspaziergang, sollten Sie den Kadaver nicht berühren. Informieren Sie das zuständige Veterinäramt bzw. die Polizei über den Fundort.
Weitere Informationen zur afrikanischen Schweinepest finden Sie beim
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft oder beim Friedrich-Loeffler-Institut,
- Brandenburgischen Verbraucherschutzministerium,
- Sächsischen Sozialministerium,
- Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt in Mecklenburg-Vorpommern,
- Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit,
- Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg,
- Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat.