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News: Projekt Nessie - Amazon soll Algorithmus zur Preisanpassung genutzt haben

Stand:
In den USA ist der Internethändler wegen unerlaubter Preismanipulation angeklagt
Ein Paketbote trägt ein Paket des Versandhändlers Amazon
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Amazon soll in der Vergangenheit die Preise mit einem geheimen Algorithmus künstlich erhöht haben. Jetzt haben in den USA die Federal Trade Comission (FTC) und 17 Bundesstaaten eine Kartellklage gegen das Unternehmen eingereicht. So berichten es das Wall Street Journal und das Online-Magazin t3n.[1],[2]

Der Vorwurf: Amazon hat bis 2019 einen Algorithmus mit dem Projektnamen „Nessie“ eingesetzt. Der Algorithmus soll die Preise für verschiedene Produkte in die Höhe getrieben und gleichzeitig beobachtet haben, ob andere Anbieter auf der Amazon-Verkaufsplattform die Preise angleichen.

Laut der Zeitschrift Computerbild hat Nessie die letzte Erhöhung als finalen Preis festgelegt, sobald die anderen Anbieter bei den Preiserhöhungen nicht mehr mitzogen. Die FTC sieht darin einen Verstoß gegen das Kartellrecht. Sie wirft Amazon vor, seine Vormachtstellung am Markt für künstliche Preissteigerungen ausgenutzt zu haben.[3]

Amazon widerspricht den Vorwürfen. Das Unternehmen gibt an, dass Nessie eingesetzt worden sei, um starke Preissenkungen zu verhindern. Weil der Algorithmus jedoch nicht den gewünschten Effekt erzielt habe, sei das Projekt eingestellt worden.[4]

Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.