Sie werden online, an Automaten oder in Kiosken verkauft und locken mit bunten Verpackungen: Gummibärchen, Lollies oder Brownies mit Muscimol, einer psychoaktiven Substanz, die aus dem Gift des Fliegenpilzes gewonnen wird. Die bunten Süßigkeiten sind jedoch alles andere als berauschend: Sie greifen in die Psyche ein und können zu Vergiftungen führen.
Sie scheinen zuletzt wie Pilze aus dem Boden zu schießen: Süßigkeiten mit Muscimol. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) rät in einer kürzlich veröffentlichten Lebensmittelwarnung dringend davon ab, die halluzinogenen Lebensmittel zu essen. Schon in den Monaten zuvor wurde immer wieder vor Gummibärchen mit dem giftigen Inhaltsstoff gewarnt. Nun ruft die Malkmus Holistic GmbH ihre Muscimol Gummies, Brownies und Lollies wegen der davon ausgehenden Gesundheitsgefahr zurück.
Besonders für Kinder gefährlich
„Besonders Kinder sind durch die Verwechslungsgefahr mit regulären Süßigkeiten gefährdet“, warnt Lisa Scholz von der Verbraucherzentrale Hessen. Ihr geringes Körpergewicht macht sie zudem anfälliger für die schädliche Wirkung von Muscimol-Gummies und Co. Hinzu kommt, dass der Verkauf über Automaten einen besonders leichten Zugang für Kinder und Jugendliche bietet.
Schon ein Gummibärchen kann zu Vergiftungserscheinungen führen
„Auch Jugendliche und Erwachsene sollten dringend auf die gesundheitsschädlichen Süßigkeiten verzichten“, betont Scholz. Bereits geringe Mengen, etwa sechs bis zehn Milligramm Muscimol, können zu Halluzinationen und Vergiftungserscheinungen, wie Schwindelgefühl, leichte Bewegungsstörungen oder Muskelkrämpfe, führen. Dafür reichen oft schon ein bis zwei Gummibärchen, die häufig bis zu fünf Milligramm Muscimol pro Stück enthalten. In höheren Mengen, ab etwa 15 Milligramm, drohen Koordinationsstörungen, Verwirrung oder Sinnestäuschungen.
Einige Produkte tragen den Hinweis, dass der Konsum nicht empfohlen werden kann. „Gerade für Jugendliche kann diese Warnung das Produkt aber womöglich erst besonders interessant machen“, gibt Scholz zu bedenken. Auch die nachträgliche Information der Kundschaft, zum Beispiel durch Aushänge, reicht im Sinne des vorsorgenden Verbraucherschutzes nicht aus, um alle Personengruppen ausreichend zu schützen. Wegen der davon ausgehenden Gesundheitsgefahr sind Produkte mit Muscimol aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen nicht verkehrsfähig und sollten deshalb nicht verkauft werden.