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Wofür Sie in der Pflege Entlastungsleistungen nutzen können

Stand:
Alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 haben einen Anspruch auf Entlastungsleistungen, wenn sie zu Hause gepflegt werden. Den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich gibt es zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung.
Ältere Frau zählt Kleingeld

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Entlastungsbeitrag soll Angebote finanzieren, die pflegende Angehörige entlasten.
  • Sie müssen die Rechnungen sammeln und bei der Pflegekasse einreichen. Wie Sie das für sich selbst oder als Bevollmächtigte:r für jemand anderen tun können, zeigen wir in unseren Musterschreiben.
  • Sie können bei Ihrer Pflegekasse nachfragen, welche Anbieter zugelassen sind.
  • Bis zu 40 Prozent des Betrages für Pflegesachleistungen können Sie zusätzlich für Entlastungsleistungen nutzen.
  • Nicht genutzte Beträge können Sie ansparen und später nutzen.
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Was sind Entlastungsleistungen?

Bei Entlastungs- und Betreuungsangeboten handelt es sich um zusätzliche Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Geschulte Ehrenamtliche oder professionelle Betreuungskräfte übernehmen für einige Stunden im Monat verschiedene Aufgaben. So sind die Pflegebedürftigen gut versorgt und die Angehörigen können neue Kraft tanken.

Der Entlastungsbetrag kann genutzt werden für:

  • Angebote zur Unterstützung im Alltag bei Anbietern, die nach Landesrecht zugelassen sind, zum Beispiel haushaltsnahe Dienstleistungen, Gruppenangebote, Unterstützung durch Alltags- oder Pflegebegleiter,
  • Tages- und Nachtpflege, auch die Kosten für Unterkunft, Mahlzeiten und Investitionskosten,
  • Kurzzeitpflege.

Angebote zur Unterstützung im Alltag werden häufig "niedrigschwellige Betreuungsangebote" genannt. Sie sind besonders für Menschen mit Demenz interessant, da durch kreative Tätigkeiten die Fähigkeiten erhalten oder noch einmal verbessert werden können. Für körperlich eingeschränkte Menschen können Bewegungs- und Koordinationsgruppen ein passendes Angebot sein. Oder auch Hilfe im Haushalt oder bei Bewegung. Konkret kann das beispielsweise so aussehen:

  • einmal pro Woche Hilfe im Haushalt oder beim Einkaufen oder
  • einmal pro Woche Besuch einer Sing- und Bastelgruppe bei einem Wohlfahrtsverband oder
  • einmal pro Woche Besuch eines Bewegungsangebots oder
  • einmal pro Woche Spaziergang mit einer ehrenamtlichen Person oder
  • bei Bedarf Begleitung zum Arzt, zu Behörden und zu Konzerten.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Entlastungsbetrag auch für ambulante Pflegeleistungen genutzt werden:

  • Personen mit Pflegegrad 1 können sämtliche notwendigen Leistungen eines Pflegedienstes mitfinanzieren.
  • In den Pflegegraden 2 bis 5 sind körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie das Waschen und Anziehen, ausgenommen. Diese dürfen ausschließlich mit den Pflegesachleistungen finanziert werden. Der Entlastungsbetrag steht lediglich für zusätzliche Unterstützung zur Verfügung, wie etwa Hilfe im Haushalt und Alltagsgestaltung.

Wer hat Anspruch auf Entlastungsleistungen?

Alle pflegebedürftigen Menschen, die Leistungen von der Pflegeversicherung beziehen und zu Hause wohnen, haben einen Anspruch auf 125 Euro im Monat für Entlastungsleistungen. Wichtig ist, dass das Angebot nach dem aktuellen Landesrecht anerkannt ist.

Wenn die 125 Euro pro Monat nicht ausreichen, können Pflegebedürftige einen Teil ihrer Pflegesachleistungen umwidmen lassen. Auf diese Weise lassen sich bis zu 40 Prozent des Betrags für Pflegesachleistungen, also den Pflege- oder Betreuungsdienst, für Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen. Das ist sinnvoll, wenn diese nicht für die Pflege benötigt werden. Für die Umwidmung ist ein Antrag bei der Pflegekasse nötig.

Was muss ich bei der Kostenübernahme beachten?

Für den Entlastungsbetrag muss kein gesonderter Antrag gestellt werden. Jeder hat einen Anspruch auf die Entlastungsleistungen, sobald die Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde und die Pflege zuhause stattfindet.

Allerdings müssen Sie beachten, dass die Leistung nur gezahlt wird, wenn Sie die entsprechenden Rechnungen einreichen. Es gilt nämlich das so genannte Kostenerstattungsprinzip. Die pflegebedürftige Person muss zunächst ein passendes Angebot auswählen und aus eigener Tasche bezahlen. Anschließend erstattet die Pflegeversicherung den Betrag, sobald Sie die Rechnung eingereicht haben. Wichtige Voraussetzung ist allerdings, dass das genutzte Angebot nach dem jeweiligen Landesrecht anerkannt ist.

Nutzen Sie dazu gerne diese Musterbriefe:

Viele Anbieter können auch direkt mit der Pflegekasse abrechnen, wenn Sie eine Abtretungserklärung abgeben. Mit diesem Formular gestatten Sie dem Dienstleister den Datenaustausch mit der Pflegeversicherung. In diesem Fall müssen Sie nicht in Vorkasse treten. Lassen Sie sich dann aber regelmäßig eine Übersicht über die eingereichten Rechnungen geben, damit Sie den Überblick über Ihr vorhandenes Budget behalten.

Alle Musterschreiben, Anträge und Formulare sowie viele hilfreiche Erläuterungen finden Sie auch im Handbuch Pflege, das Sie in unserem Shop versandkostenfrei bestellen können.

Wann kann ich den Entlastungsbetrag für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege nutzen?

Ein pflegebedürftiger Mann nutzt während des Urlaubs seiner Tochter, die ihn sonst versorgt, die Kurzzeitpflege.

Nachdem die Pflegekasse die Pflegekosten beglichen hat, bleiben immer noch Kosten übrig. Hierzu gehören die "Hotelkosten" und die "Investitionskosten". Diese können Sie über den angesparten Entlastungsbetrag finanzieren. Auch hierfür kann eine Abtretungserklärung unterschrieben werden, durch die die Einrichtung direkt die Kosten abrechnen kann. Andernfalls muss der Betroffene selbst die Erstattung bei der Pflegekasse beantragen und die Rechnung einreichen.
 

Um zu sehen, wie viele Leistungen Sie schon verbraucht haben, sollten Sie sich vom Anbieter eine Rechnungsdurchschrift geben lassen.

Im Artikel zu Hilfe bei Pflege zu Hause finden Sie weitere Beispiele, wie Sie die Leistungen der Pflegekasse kombinieren können.

Was passiert mit nicht genutzten Entlastungsleistungen?

Werden im Monat nicht 125 Euro ausgeschöpft, kann der Restbetrag in den Folgemonaten innerhalb eines Kalenderjahres genutzt werden. Wenn Sie beispielsweise im Krankenhaus waren und im November nur 25 Euro für Entlastungsleistungen ausgegeben haben, stehen Ihnen im Dezember die restlichen 100 Euro vom November sowie die 125 Euro vom Dezember zur Verfügung. Bleibt am Ende des Jahres noch Geld übrig, können Sie dieses noch bis Ende Juni ins neue Kalenderhalbjahr übertragen.

So erhalten Sie Entlastungsleistungen

Sie zahlen die Leistung zunächst aus eigener Tasche. Die Pflegekasse erstattet Ihnen dann diesen Betrag auf Ihr Konto. Wie das genau geht, sehen Sie in unseren Musterschreiben:

Welches Angebot?

  • Suchen Sie einen Anbieter vor Ort aus.
  • Hierbei können Pflegeberatungsstellen oder Pflegekassen weiterhelfen.

Wie?

  • Sie zahlen die Leistungen zunächst selbst und lassen sich die Kosten belegen.
  • Schicken Sie die Quittungen mit Bitte auf Erstattung ihrer Entlastungsleistungen an ihre Pflegekasse (Rückerstattungsprinzip).
  • Viele Pflegekassen bieten auch ein Abrechnungsformular zum Download an.
  • Noch einfacher geht es, wenn ihr Anbieter direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Dann gilt: Halten Sie ihr Budget im Blick!
  • Sollten Sie ihr Budget für die Kurzzeit- oder Verhinderungspflege nutzen, genügt eine entsprechende Abrechnung bei der Pflegekasse. Zumeist übernimmt das die Einrichtung!
  • Wollen Sie Pflegesachleistungen in Entlastungsleistungen umwidmen, reicht ein formloser Antrag bei ihrer Pflegekasse (mit Angabe ab wann Umwidmung beginnen soll).

Wofür?

  • Nutzen Sie Ihren Entlastungsbeitrag zum Beispiel für Ihre Haushaltshilfe, die Begleitung zum Friedhof oder den Einkauf.
  • Tipp: Erkundigen Sie sich regelmäßig bei der Pflegekasse, wie hoch Ihr Anspruch auf Entlastungsleistungen aktuell ist.
Die Grafik zeigt verschiedene Leistungen im Pflegegrad 1.

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