Änderungen aufgrund des Pflegeunterstützungsgesetzes (PUEG) ab dem 1. Januar 2024 sind in dieser Grafik bereits aufgenommen. Eine komplette Darstellung dieser Änderungen finden Sie in unserem separaten Artikel.
Hinweis: Diese Grafik ersetzt nicht die persönliche Pflegeberatung vor Ort. Bei der Pflegeberatung werden Sie individuell informiert, beraten und begleitet. Ansprechpartner für eine Pflegeberatung finden Sie bei Ihrer Kommune oder Ihrer Pflegekasse. Passende Beratungsstellen in IHrer Nähe können Sie über die Datenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) finden. Sollten Sie noch gar keinen Pflegegrad haben, finden Sie hier Hilfe.
Bei rechtlichen Streitigkeiten rund um Ihre Ansprüche auf Pflegeleistungen bieten auch Verbraucherzentralen Hilfe an.