Keine Risiko-Aufklärung und teils irreführende Werbung
Das Ergebnis: Das Geschäftsmodell kann für Sie problematisch werden, wenn die Behandlung nicht verläuft wie gehofft. Denn die Webseiten locken mit günstig erscheinenden Monatsraten, die aber insgesamt meist teurer sind als die Einmalzahlung. Beispiel Untersuchungszeitraum DrSmile: Bei leichter Zahnkrümmung steigen die Kosten für eine Behandlung, die einmalig 1790 Euro kosten würde, bei monatlicher Zahlung auf 2.376 Euro.
Eine Aufklärung über Risiken und Alternativen findet zudem auf keiner der untersuchten Webseiten statt.
Welches Personal die Behandlung überwacht und wie sie dokumentiert wird, ist ebenfalls unklar.
Die Unternehmen werben darüber hinaus teilweise irreführend mit Schein-Gütesiegeln. So erweckten TÜV-Siegel bei 2 Anbietern den Eindruck, die Behandlung sei TÜV-geprüft. Dabei bezieht sich das Siegel nur auf die Zertifizierung der Webseite.
Rein positive Vorher-Nachher-Bilder sollen zum Abschluss verführen, und die Firmen unterliegen als GmbH nicht der Standesaufsicht. Das Haftungsvermögen ist begrenzt, zudem gibt es für den Konfliktfall bei 3 der 4 untersuchten Angebote keine Möglichkeit zur Anrufung einer Streitschlichtung.
Alle überprüften Unternehmen versuchen zusätzlich, das Widerrufsrecht auszuschließen, indem sie sich auf Zahnschienen als individuell gefertigte Produkte berufen - aus Verbrauchersicht nicht hinnehmbar. Denn es handelt sich hier nicht um einen reinen Kaufvertrag, sondern um einen Werkvertrag, und damit kann das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen werden.
All das kann Sie im Konfliktfall schlechter stellen als würden Sie ausschließlich bei niedergelassenen Zahnärzt:innen behandelt. Dort kann es zwar ebenfalls zu Problemen kommen, aber in der telemedizinischen Begleitung durch die digitalen Anbieter bestehen Lücken im Verbraucherschutz.
Aligner-Anbieter müssen deshalb die Transparenz deutlich verbessern und zu medizinischer Aufklärung direkt auf der Webseite verpflichtet werden. Ebenso sollten die gleichen Werbevorschriften gelten wie für die Zahnärzteschaft.