Das Wichtigste in Kürze:
- Eine Geräteversicherung lohnt sich in vielen Fällen nicht.
- Wollen Sie eine Geräteversicherung abschließen, sollten Sie sich vorher gut informieren und das Kleingedruckte lesen. Sonst zahlen Sie im Zweifel drauf.
Lohnen sich Geräteversicherungen?
Beim Kauf eines neuen Smartphones oder Tablets wird Ihnen im Laden häufig eine Geräteversicherung angeboten. Sie soll das teure Gerät bei ungewolltem Fallenlassen, bei Bedienungsfehlern, Diebstahl oder Feuchtigkeitsschäden absichern. Ein Kosten-Airbag, der vor allem dann häufig in Anspruch genommen wird, wenn in der Vergangenheit bereits Verluste oder kostspielige Reparaturen angefallen sind.
Typisch sind solche Versicherungsangebote für Elektrogeräte – zum Beispiel Smartphones und Tablets, Laptops, Computer, Kameras und Spielekonsolen.
Doch auch wenn es zunächst sinnvoll scheint – das vermeintliche Rundum-Sorglos-Paket hat seine Tücken und nutzt in den meisten Fällen nur dem Vermittler und dem Versicherer. Denn die Policen für Handyversicherungen sind in der Regel nicht nur teuer, sondern greifen auch in vielen Fällen nicht.
Hohe Zusatzkosten durch Geräteversicherung
Ein Beispiel: Sie haben sich ein neues Smartphone für 1.000 Euro gekauft. Mit einer Geräteversicherung kommen zusätzlich zwischen 10 und 30 Prozent des Verkaufspreises pro Jahr dazu – je nach Neuwert des Gerätes. So können leicht Zusatzkosten von einigen hundert Euro im Jahr für Sie entstehen.
Eine Ausgabe, die Sie sich in den meisten Fällen sparen können. Denn selbst wenn Ihr Smartphone tatsächlich kaputt geht, bedeutet das noch längst nicht, dass Sie auch Geld für eine Reparatur oder ein neues Gerät bekommen. Die Geräteversicherer halten sich in den Vertragsbedingungen oft Hintertüren offen:
- Vor allem bei einfachen Geräteversicherungen ist oftmals kein Schaden durch Diebstahl abgedeckt – oder muss mit noch höheren Versicherungsbeiträgen bezahlt werden.
- Einige Geräteversicherungen beinhalten hohe Selbstbeteiligungen. Geht etwas kaputt, müssen Sie dann zum Beispiel 100 Euro selbst bezahlen und nur wenn die Reparatur des Schadens noch mehr kostet, legt die Versicherung Geld drauf.
- Es kann sein, dass Sie vom Versicherer im Schadensfall kein Geld für eine Reparatur bekommen, sondern lediglich ein Ersatzgerät mit ähnlichem Leistungsumfang. Was übrigens nicht immer zwingend das gleiche Modell sein muss, das Sie vorher besessen haben.
- Spezielle Nachtklauseln sorgen oftmals dafür, dass nur Diebstähle zwischen 6 und 22 Uhr erstattet werden.
- Keinerlei Entschädigung gibt es zudem, falls das Handy kurze Zeit unbeaufsichtigt war. Auch bei Bedienfehlern, Virenbefall oder kaputten Kleinteilen muss der Besitzer selbst für den Schaden aufkommen.
Zudem: Nicht immer sind Schäden bei Handy oder Tablet gleich Totalschäden. In vielen Fällen lassen sich Unglücke wie ein gesprungenes Display bereits für sehr viel weniger Geld reparieren als Sie im Jahr an Versicherungsbeitrag zahlen würden.
Geräteversicherung für Smartphone und Tablet: Worauf Sie achten sollten
- Hohe Kosten durch die Versicherungsbeiträge
Eine Geräteversicherung lohnt sich in der Regel nur, wenn der Verlust eine echte finanzielle Katastrophe für Sie wäre. Könnten Sie den Verlust des gekauften Geräts zur Not finanziell verkraften? Bevor Sie eine Police abschließen, überlegen Sie sich, wie sinnvoll eine Geräteversicherung für Sie ist und ob sich die teils hohen Zusatzkosten für Sie rechnen.
- Nicht unter Druck setzen lassen
Lassen Sie sich von Verkäufern nicht unter Druck setzen, gleich im Laden eine Geräteversicherung abzuschließen. Sollten Sie sich dazu entschließen, Ihr Smartphone oder Tablet versichern zu lassen, können Sie das in den meisten Fällen auch noch bis zu 30 Tage nach dem Kauf. So haben Sie auch genug Zeit, die Versicherungsbedingungen in Ruhe durchzulesen.
- Verschiedene Versicherungen vergleichen
Möglichkeiten, sich ohne Druck eines Verkäufers über die für Sie passende Geräteversicherung zu informieren, gibt es im Internet. Hier finden Sie zudem Vergleiche zu Kosten, Laufzeit und Versicherungsumfang. Eine individuelle Versicherungs- oder Schadensfallberatung erhalten Sie kostenpflichtig bei Ihrer Verbraucherzentrale.
- AGBs lesen
Die Versicherungsleistungen variieren von Anbieter zu Anbieter und die haften längst nicht immer. Lesen Sie vor Vertragsabschluss immer aufmerksam die Versicherungsbedingungen, denn hier lauern viele Fallen.
- Beweislast
Prüfen Sie im Vertrag, ob und welche Nachweise im Schadensfall von Ihnen zu erbringen sind. Beispiel: Sie sollen nachweisen, dass Sie Ihr Gerät „sicher mitgeführt“ haben? Gar nicht so einfach.
- Gewährleistung deckt mangelhafte Ware bereits ab
Geht Ihr Gerät kaputt, greift für den Kauf von mangelhafter Ware zunächst die gesetzliche Gewährleistung, auch ohne teure Geräteversicherung. Bei Schäden innerhalb des ersten Jahres müssen Sie zudem nicht beweisen, dass Ihr Gerät schon zum Zeitpunkt des Kaufs defekt war.
Nach dieser Zeit greift zwar vielfach noch die Herstellergarantie, die Beweislast kehrt sich jedoch um und Sie müssen nachweisen, dass Sie nicht selbst Schuld am Defekt Ihres Gerätes sind.Hinweis: Ist der Schaden an Ihrem Gerät etwa durch Fallenlassen selbst verschuldet oder wurde es gestohlen, greifen die gesetzliche Gewährleistung und die Herstellergarantie nicht.
- Versicherungsverträge lassen sich widerrufen
Haben Sie bereits eine Geräteversicherung abgeschlossen, können Sie es sich innerhalb von 14 Tagen anders überlegen und mittels Widerruf vom Vertrag zurücktreten. Wichtig: Senden Sie Ihr Schreiben am besten per Einschreiben an Ihren Versicherer und lassen Sie sich den Erhalt bestätigen.
- Hausratversicherung
Bei Schäden am Hausrat oder des elektronischen Gerätes, wenn diese durch Brand, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl entstanden sind, springt die Hausratversicherung ein. Wird also bei einem Einbruchdiebstahl in Ihre Wohnung Ihr Handy entwendet, ist es über Ihre Hausratversicherung abgesichert - der Neuwert des Gerätes wird erstattet.
Das gilt auch, wenn Sie Opfer eines Raubes werden. Aber Achtung: Einen einfachen Diebstahl deckt die Hausratversicherung meist nicht ab. Wird das Handy etwa von Taschendieben aus Ihrem Rucksack oder der Hosentasche gestohlen, zahlt die Versicherung nicht. Nur bei einem Raub, wenn also das Handy unter Androhung von Gewalt weggenommen wird, kann mit einer Leistung des Hausratversicherers gerechnet werden.