Kündigung wegen Beitragserhöhung
Schreibt Ihnen der Versicherer, dass die Beiträge steigen werden – ohne dass sich gleichzeitig die Versicherungssummen entsprechend erhöhen? Dann haben Sie ein so genanntes "außerordentliches Kündigungsrecht". Entscheiden und handeln Sie schnell, dann können Sie die Versicherung kurzfristig kündigen, ohne sich an die sonst üblichen Fristen halten zu müssen.
Das Prinzip greift übrigens noch weiter: Wenn Ihr Versicherungsbeitrag zwar gleich hoch bleibt, das Versicherungsunternehmen aber den Schutz reduzieren möchte, können Sie ebenfalls außerordentlich kündigen.
Eine solche Kündigung muss spätestens einen Monat nach Ankündigung einer Beitragserhöhung beim Versicherer eingehen. Wirksam wird sie zu dem Zeitpunkt, ab dem die höhere Prämie zu bezahlen wäre.
In der privaten Krankenversicherung beträgt die Frist zwei Monate nach Zugang der Erhöhungsmitteilung. Die Kündigungsmöglichkeit besteht bei Krankenversicherungen übrigens nicht nur bei einer Beitragserhöhung, sondern auch bei einer Erhöhung der jährlichen Selbstbeteiligung.
Achtung: Es gibt Verträge, bei denen zwar regelmäßig die Beiträge steigen, aber die Versicherung dafür auch mehr leistet. Das ist zum Beispiel bei Berufsunfähigkeitsversicherungen oft der Fall (und kann auch sehr sinnvoll sein). Steigt der Prämienfaktor um die gleiche Summe wie der Summenfaktor, haben Sie kein außerordentliches Kündigungsrecht. Sie bekommen ja mehr für Ihren höheren Beitrag. Dann kommt nur eine ordentliche Kündigung in Frage.
Kündigung in bestimmten Lebenssituationen
Auch bei einem Umzug sowie dem Verkauf von Auto oder Haus haben Sie die Chance, vorzeitig aus bestimmten Versicherungsverträgen auszusteigen.
- Wer in eine andere Stadt zieht, kann die Hausratversicherung kündigen, wenn dabei der Beitrag durch die Zuordnung in eine neue Tarifzone steigt. Spätestens einen Monat, nachdem die erhöhte Beitragsrechnung zugestellt wurde, muss die Kündigung beim Versicherer vorliegen. Wirksam wird sie dann einen Monat nach Zugang beim Versicherungsunternehmen.
- Beim Verkauf eines Hauses kann der Käufer (nicht der Verkäufer) die Wohngebäudeversicherung kündigen. Und zwar erst dann, wenn er als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Ab diesem Zeitpunkt läuft die einmonatige Kündigungsfrist.
- Wer ein Auto kauft und dieses nicht zuvor abgemeldet wurde, übernimmt zunächst auch den für das Fahrzeug gültigen Versicherungsvertrag. Allerdings kann der neue Besitzer mit Ummeldung eine neue Police abschließen. Der bisherige Versicherungsvertrag endet dann automatisch.
Wichtig: Verkaufen Sie Ihr Auto, raten wir dazu, dieses vor dem Verkauf selbst bei der Zulassungsstelle abzumelden. Damit endet dann auch der Versicherungsvertrag und Sie erhalten die zu viel gezahlten Beträge erstattet. Auf jeden Fall sollten Sie aber den Übergabezeitpunkt des Autos schriftlich festhalten. Ebenfalls sollte im Kaufvertrag die Pflicht des Käufers zur unverzüglichen Ummeldung vereinbart werden. Warum Sie sich so genau darum kümmern sollten: Sofern der Käufer vor Ummeldung einen Unfall verursacht, muss Ihre Versicherung für den Schaden aufkommen und es kann zu einer Hochstufung kommen.
- Wenn der Versicherungsnehmer stirbt, enden manche Versicherungsverträge automatisch, andere wiederum können vom Erben übernommen werden. So endet z.B. die Privathaftpflichtversicherung mit dem Tod, sofern eine Einzelversicherung bestand. Im Falle einer Familienversicherung genießen die mitversicherten Personen so lange Versicherungsschutz, bis der nächste Beitrag fällig wird, sofern der Vertrag nicht vom Erben fortgesetzt wird. Eine Kfz-Versicherung geht auf den Erben des Autos über.