Als Beitragszahler tragen Sie die Beweislast für den Zugang der Abmeldung beim Beitragsservice. Sie können auch das online Formular für die Abmeldung direkt beim Beitragsservice nutzen. Wir empfehlen Ihnen aber, die Abmeldung möglichst per Einschreiben mit Rückschein zu versenden, um den Eingang beim Beitragsservice nachweisen zu können. Bitte bewahren Sie den Einlieferungsbeleg/Rückschein der Post auf.
Achten Sie darauf, dass Sie eine Abmeldebestätigung des Beitragsservice bekommen. Solange die Abmeldung nicht schriftlich bestätigt wurde, können Sie nicht davon ausgehen, dass sie erfolgt ist.
Müssen Haushaltsangehörige und Mitbewohner einen eigenen Rundfunkbeitrag zahlen?
Laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag wird der Rundfunkbeitrag für jede Wohnung fällig, unabhängig davon, ob überhaupt und wenn ja, wie viele Rundfunkgeräte dort vorhanden sind. Der Vorteil für Familien, Wohngemeinschaften und nichteheliche Lebensgemeinschaften: Einer zahlt für alle. Das heißt, nur ein Familienmitglied, Lebenspartner:innen oder WG-Bewohner:innen muss für die gemeinsame Wohnung zum Rundfunkbeitrag angemeldet sein. Die privat genutzten Pkw aller Bewohner:innen sind ebenso beitragsfrei wie Kinder mit eigenem Einkommen.
Als Bewohner:in einer Wohnung haften Sie gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, dass grundsätzlich jede:r Bewohner:in zur Beitragszahlung herangezogen werden kann, wenn der offiziell angemeldete Teilnehmer den Rundfunkbeitrag nicht entrichtet. Stellt der Beitragsservice Nachzahlungsforderungen, und können Betroffene nachweisen, dass sie einen Befreiungstatbestand erfüllen würden, wird er nachträglich von der Beitragszahlung befreit.
Hier finden Sie nähere Informationen zu den Befreiungsmöglichkeiten.
Gibt es eine Beitragspflicht bei Zweitwohnungen?
Früher waren privat genutzte Zweitwohnungen beitragspflichtig. Am 18. Juli 2018 hat das Bundesverfassungsgericht diese Regelung gekippt. Seitdem müssen Sie für Ihre Zweitwohnung keinen Beitrag mehr zahlen. Haben Sie eine Zweitwohnung beim Beitragsservice angemeldet, dürfen Sie die Zahlung aber nicht einfach einstellen, sondern müssen in jedem Fall einen schriftlichen Antrag stellen. Das notwendige Formular für eine Abmeldung der Zweitwohnung finden Sie hier.