Zwischen Weihnachten und Neujahr hat die Verbraucherzentrale Hessen Betriebsferien. Wir wünschen frohe Feiertage!

Wir klagen für Sie!

Eine Skulptur der Justitia auf einem Tisch, im Hintergrund der Hammer des Gerichts
Wir klagen für Sie!
Musterfeststellungsklage gegen Stromio

Die Stromio GmbH hat in den letzten Wochen des Jahres 2021 die Belieferung ihrer Kunden eingestellt und Verträge mit zum Teil langfristigen Laufzeiten gekündigt. Diese Kündigungen sind aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen rechtswidrig. Das wollen wir mit unserer Musterfeststellungsklage gerichtlich bestätigen lassen.

Betroffene aus ganz Deutschland erhalten damit eine rechtliche Grundlage, um die finanziellen Schäden, die durch die teurere Grundversorgung entstanden sind, geltend zu machen.

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Aktuelles zum Stand der Musterfeststellungsklage: Das schriftliche Vorverfahren ist abgeschlossen. Der ursprünglich für die mündliche Verhandlung angesetzte Termin (27.5.2024) wurde nun vom Gericht verschoben, ein neuer Termin liegt noch nicht vor. Betroffene Verbraucher haben somit weiterhin die Möglichkeit, sich ins Klageregister einzutragen. 

Am 21.12.2024 würden mögliche Schadensersatzansprüche gegen Stromio verjähren. Die Erhebung einer Musterfeststellungsklage hemmt die Verjährung für diejenigen Verbraucherinnen und Verbraucher, die ihre Ansprüche wirksam angemeldet und sich ins Klageregister eingetragen haben. Hierbei zählt der Tag der Klageeinreichung der Musterfeststellungsklage, in diesem Fall der 10.5.2022. Ein Beitritt nach dem 21.12.2024 ist also noch möglich. In unserem Newsletter halten wir Sie informiert. >> Zur Newsletter-Anmeldung