Die neue Küche ist nach sechs Monaten immer noch nicht geliefert worden? Die Handwerkerrechnung ist dreimal so hoch wie das ursprüngliche Angebot? Ihr Fitness-Studio lässt Sie nicht aus dem Vertrag? Ihr Flug ist ausgefallen, der Anschlusszug war schon weg, das Hotelzimmer hatte gravierende Mängel?
Unsere Beratungskräfte prüfen Ihre Angelegenheiten und geben ausführlichen rechtskundigen Rat.
Wir beraten zum Beispiel zu
- Kaufverträgen und Reklamationen
- Reisen (Individual- und Pauschalreisen) und Freizeitangeboten
- Werkverträgen (mit Handwerkern und Kundendiensten)
- Dienstleistungsverträgen mit Fitnessstudios, Partnervermittlungen, Veranstaltern etc.
- Telekommunikation (Festnetz, Mobilfunk und Internet)
- Zeitschriften, Aboverträgen, Gewinnspielen
- Inkasso
Einen Termin für eine ausführliche Rechtsberatung (per Telefon, Video oder vor Ort in einer unserer Beratungsstellen) können Sie beim Verbraucherservice für alle Beratungsstellen unter
Rechtsbesorgung
Benötigen Sie über die Beratung hinaus weitere Unterstützung, können wir für Sie eine Rechtsbesorgung durchführen, sofern unsere Berater es für erfolgsversprechend halten. Hierbei bevollmächtigen Sie die Verbraucherzentrale Hessen e.V. mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen. Anschließend nehmen wir in Ihrem Namen Kontakt mit dem Anbieter auf und unternehmen einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit dem Anbieter. Die Rechtsbesorgung ist kostenpflichtig.